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Neue Trinkwasserverordnung

Die am 01. November 2011 inkraftgetretene Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beinhaltet eine große Anzahl von Neuregelungen. So wurde die Anzahl der Trinkwasserversorgungsanlagen, die Anzeige-, eigenuntersuchungspflichtig und von der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) zu überwachen sind von zuvor drei auf sechs ausgeweitet und die Meldepflicht sowie die Untersuchungspflicht auf Legionellen von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung eingeführt.

Die erhebliche Verschärfung der Meldepflichten aber auch die Untersuchungs- und Überwachungspflichten führt auf der einen Seite zu mehr Sicherheit für den Endverbraucher aber auf der anderen Seite auch zu einem erheblichen Mehraufwand für die Besitzer oder Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen sowie auch für die überwachenden Gesundheitsämter.

Weitere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten und Merkblättern des Gesundheitsamtes.