Ausländer
Sie sind Ausländerin/Ausländer, leben im Zollernalbkreis und nicht in den Städten Albstadt (mit Bitz) oder Balingen? Dann sind Sie hier genau richtig und erhalten auf den folgenden Seiten alle notwendigen Informationen rund um das Thema „ausländische Staatsangehörige“ im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Zollernalbkreis.
Im Zollernalbkreis leben derzeit mehr als 16.000 ausländische Staatsangehörige. Das Landratsamt ist für mehr als die Hälfte ausländerrechtlich zuständig. Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels zum 01. September 2011 bedingt einen erhöhten Zeitbedarf für Vorsprachen in der Ausländerbehörde. Zur effektiven Steuerung des Publikumsverkehrs, zur Vermeidung von längeren Wartezeiten und um eine möglichst zeitnahe Erledigung der anstehenden Aufgaben gewährleisten zu können, wird die Ausländerbehörde künftig sämtliche Anliegen, die mit dem elektronischen Aufenthaltstitel in Verbindung stehen, nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeiten. Wir verfolgen damit das Ziel, die Kundenzufriedenheit noch weiter zu steigern und hoffen auf Ihre Bereitschaft, dieses Angebot wahrzunehmen.
Terminvergabe bei der Ausländerbehörde
In folgenden Fällen benötigen Sie künftig einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter:
- Erteilung bzw. Verlängerung von Aufenthaltstiteln (Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis)
- Ausstellung von Aufenthaltskarten, Daueraufenthaltskarten, Daueraufenthaltskarten EG und Aufenthaltskarten für Angehörige der Schweiz
- Ausstellung von deutschen Passersatzpapieren (Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose, Schülerreisendenlisten)
- Übertragung eines Aufenthaltstitels in einen neuen Pass
- Adress- und Namensänderungen sowie Änderungen der ID-Funktionen
Sie haben eine Frage?
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner. Wir erteilen Ihnen gerne nähere Auskünfte.
(Weiterhin) keinen Termin benötigen Sie künftig für folgende Anliegen:
- Ausstellung von Verpflichtungserklärungen
- Bußgeldangelegenheiten
- Anzeige über den Verlust eines ausländischen Passes
- Ausstellung einer Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Freizügigkeitsbescheinigung)
- Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen an Asylbewerber
- Erteilung/Verlängerung von Duldungen
- Anträge auf Zulassung einer Beschäftigung
Wichtiger Hinweis:
Grundsätzlich haben Sie in allen Angelegenheiten, die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Dies möchten wir Ihnen auch durchaus nahe legen, da unsere Sachbearbeiter gerade in der Einführungsphase des elektronischen Aufenthaltstitels eine Fülle von Terminen wahrzunehmen haben und es daher während der üblichen Öffnungszeiten zwangsläufig zu längeren Wartezeiten kommen wird.
Weitere Informationen
Infoblatt zum elektronischen Aufenthaltstitel
Informationen zum Ausländerrecht
