Abbruch von Gebäuden - Kenntnisgabeverfahren
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Allgemeine Informationen |
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- Ist der Abbruch verfahrensfrei? - Wenn das Gebäude im Geltungsbereich der Stadt- und Ortsbildsatzungen liegt oder denkmalgeschützt ist, gelten teilweise abweichende und weitergehende Vorschriften. Verfahrenspflichtiges Vorhaben |
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Erforderliche Unterlagen |
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Übersichtsplan (Lageplan) mit Bezeichnung nach Straße und Hausnummer M 1:5000 Erhebungsbogen des Statistischen Landesamtes (Abgangsstatistik) |
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Formulare |
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Fristen |
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Keine |
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Gebühren |
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Gebührenfrei (für die Bearbeitung bei der Gemeinde kann eine Gebühr anfallen) |
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