Ausfuhrkennzeichen
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Soll ein Fahrzeug ins Ausland verbracht werden, kann ein Ausfuhrkennzeichen beantragt werden. Dieses Kennzeichen wird dann für eine bestimmte Zeit zugeteilt (in der Regel 2 - 4 Wochen). Diese Frist ist abhängig von der bei der Versicherung bezahlten Versicherungsdauer. Damit ersichtlich ist, wie lange das Ausfuhrkennzeichen gilt, ist auf dem Kennzeichen das Datum des Ablaufs eingeprägt. Nach Ablauf des Kennzeichens darf nicht mehr damit gefahren werden und die Kennzeichen können vernichtet werden. Erforderliche Unterlagen:
Die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung müssen mindestens so lange gültig sein, wie das Ausfuhrkennzeichen zugeteilt wird. Das Fahrzeug muss vor Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsbehörde zur Identitätsprüfung vorgefahren werden.
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