BEISTANDS-, PFLEG- UND VORMUNDSCHAFTEN
Auf Antrag eines alleinsorgeberechigten Elternteiles wird eine Beistandschaft mit dem Aufgabenbereich
- Vaterschaftsfeststellung
- Klärung von Unterhaltsansprüchen
eingerichtet.
Daneben werden Amtspflegeschaften und -vormundschften für Kinder/Jugendliche übernommen, deren Eltern durch Anordnung des Gerichts die elterliche Sorge teilweise oder ganz entzogen worden ist.
Neben Beratung ist die kostenlose Beurkundung über
- Vater- und Mutterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtungen zu Gunsten von Personen bis zum 21. Lebensjahr
sowie die Erteilung von sogenannten Negativbescheinigungen möglich.
