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BEISTANDS-, PFLEG- UND VORMUNDSCHAFTEN

Auf Antrag eines alleinsorgeberechigten Elternteiles wird eine Beistandschaft mit dem Aufgabenbereich
- Vaterschaftsfeststellung
- Klärung von Unterhaltsansprüchen
eingerichtet.

Daneben werden Amtspflegeschaften und -vormundschften für Kinder/Jugendliche übernommen, deren Eltern durch Anordnung des Gerichts die elterliche Sorge teilweise oder ganz entzogen worden ist.

Neben Beratung ist die kostenlose Beurkundung über
- Vater- und Mutterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtungen zu Gunsten von Personen bis zum 21. Lebensjahr
sowie die Erteilung von sogenannten Negativbescheinigungen möglich.

Ansprechpartner

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