AUSLÄNDISCHE FAHRERLAUBNIS
Umschreibung / Registrierung einer ausländischen Fahrerlaubnis
| Hinweis: |
- Unter welche Kategorie Ihre Fahrerlaubnis fällt, ist bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erfragen
- Seit Begründung des ständigen Aufenthalts dürfen bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als 3 Jahre verstrichen sein.
- Die ausländische Fahrerlaubnis von "Nicht-EG-Staaten" berechtigt Sie lediglich in den ersten 6 Monaten seit Begründung des ständigen Aufenthalts, ein Kraftfahrzeug der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse in der Bundesrepublik Deutschland zu führen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen
- Gebühr, sofern keine Probezeit mehr vorhanden: 37,50 EUR
- Gebühr, sofern Probezeit vorhanden: 38,30 EUR
- Gebühr für die Registrierung von EU oder EWR Führerscheine: 12,80 EUR
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Fahrerlaubnis aus einem Staat der Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung
Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten
Fahrerlaubnisse aus Mitgliedstaaten der EU oder des EWR