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AUSLÄNDISCHE FAHRERLAUBNIS

Umschreibung / Registrierung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Hinweis:
  • Unter welche Kategorie Ihre Fahrerlaubnis fällt, ist bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erfragen
  • Seit Begründung des ständigen Aufenthalts dürfen bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als 3 Jahre verstrichen sein.
  • Die ausländische Fahrerlaubnis von "Nicht-EG-Staaten" berechtigt Sie lediglich in den ersten 6 Monaten seit Begründung des ständigen Aufenthalts, ein Kraftfahrzeug der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse in der Bundesrepublik Deutschland zu führen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen
  • Gebühr, sofern keine Probezeit mehr vorhanden: 37,50 EUR
  • Gebühr, sofern Probezeit vorhanden: 38,30 EUR
  • Gebühr für die Registrierung von EU oder EWR Führerscheine: 12,80 EUR



Fahrerlaubnis aus einem Staat der Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung

Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten

Fahrerlaubnisse aus Mitgliedstaaten der EU oder des EWR


Ansprechpartner Balingen                         Ansprechpartner Albstadt                         Ansprechpartner Hechingen

 

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