NEUERTEILUNG NACH ENTZUG DES BISHERIGEN FÜHRERSCHEINS
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Der Antrag ist zusammen mit den unten aufgeführten Unterlagen beim örtlich zuständigen Bürgermeisteramt einzureichen. Einen Antrag erhalten Sie beim Landratsamt. |
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Gebühr: Zwischen 74,30 EUR (ohne Probezeit), 75,10 EUR (mit Probezeit) Nachgebühr: je nach Einzelfall |
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Sehtestbescheinigung bei den Klassen A, A1, B, BE, M, L und T |
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Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten bei den Klassen C1, C1E, C und CE |
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Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort bei den Klassen A, A1, B, BE, M, L und T |
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Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs bei den Klassen C1, C1E (bisherige Kl. 3 bis 7,5 t), C und CE |
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Ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung bei den Klassen C1, C1E, C und CE |
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Lichtbild (4,5 x 3,5 cm), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht und Unterschrift mit dokumentenechtem Stift (Unterschrift kann beim Bürgermeisteramt geleistet werden) |
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Führungszeugnis |
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Bescheinigung über Aufbauseminar, sofern die Tatzeit innerhalb der Probezeit liegt |
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Entsprechende Nachweise gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, sofern Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zur gewerblichen Zwecken durchgeführt werden |
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Sofern bisherige Klasse von einem anderen Landkreis ausgestellt wurde, Angabe des damaligen Landkreises |
Desweiteren ist zu beachten, dass der Sehtest bzw. das augenärztliche Zeugnis/Gutachten bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf und die ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand maximal 1 Jahr Gültigkeit hat.
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