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NEUERTEILUNG NACH ENTZUG DES BISHERIGEN FÜHRERSCHEINS

Der Antrag ist zusammen mit den unten aufgeführten Unterlagen beim örtlich zuständigen Bürgermeisteramt einzureichen. Einen Antrag erhalten Sie beim Landratsamt.

Gebühr: Zwischen 74,30 EUR (ohne Probezeit), 75,10 EUR (mit Probezeit) Nachgebühr: je nach Einzelfall 

Sehtestbescheinigung bei den Klassen A, A1, B, BE, M, L und T

Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten bei den Klassen C1, C1E, C und CE

Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort bei den Klassen A, A1, B, BE, M, L und T

Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs bei den Klassen C1, C1E (bisherige Kl. 3 bis 7,5 t), C und CE

Ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung bei den Klassen C1, C1E, C und CE

Lichtbild (4,5 x 3,5 cm), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht und Unterschrift mit dokumentenechtem Stift (Unterschrift kann beim Bürgermeisteramt geleistet werden)

Führungszeugnis

Bescheinigung über Aufbauseminar, sofern die Tatzeit innerhalb der Probezeit liegt

Entsprechende Nachweise gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, sofern Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zur gewerblichen Zwecken durchgeführt werden

Sofern bisherige Klasse von einem anderen Landkreis ausgestellt wurde, Angabe des damaligen Landkreises

Desweiteren ist zu beachten, dass der Sehtest bzw. das augenärztliche Zeugnis/Gutachten bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf und die ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand maximal 1 Jahr Gültigkeit hat.

 

Ansprechpartner Balingen                        Ansprechpartner Albstadt                            Ansprechpartner Hechingen


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