Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Die Straßenverkehrsbehörde trifft die notwendigen Anordnungen zum Anbringen bzw. Entfernen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen z.B.
- Lichtzeichenanlagen
- Fußgängerüberwege
- Tempo 30-Zonen
- verkehrsberuhigte Bereiche
- Radwege