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Fahrlehrerlaubnis


Wer „Fahrlehrer“ werden möchte, muss dies bei der Erlaubnisbehörde beantragen.

Der Bewerber muss folgende Voraussetzungen gem. § 2 FahrlG erfüllen:

• Mindestalter 22 Jahre
• Persönlich zuverlässig
• Abgeschlossene Berufsausbildung nach mindestens abgeschlossener Hauptschulbildung
• Besitz der Fahrerlaubnisklassen A, BE und CE

Nach Zulassung durch die Erlaubnisbehörde, muss der Fahrlehranwärter mindestens 5 Monate eine Fahrlehrerausbildungsstätte besuchen. Im Anschluss an die bestandene Fachprüfung wird der befristete Fahrlehrerschein der Klasse BE erteilt, der 2 Jahre gültig ist. Nun beginnt das Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Nach bestandener Lehrprobe (innerhalb der 2-Jahres-Frist) wird die Fahrlehrerlaubnis bzw. der Fahrlehrerschein erteilt.

Nach Erhalt der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE können die Klassen A, CE und DE zusätzlich erworben werden. Jede Änderung, z.B. Beschäftigungsverhältnis, muss der Erlaubnisbehörde angezeigt, und im Fahrlehrerschein eingetragen werden.

Ansprechpartner




Vordrucke:

Antrag Fahrlehrerlaubnis 
Checkliste Antragsunterlagen

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