Meldepflichten
Als Kfz-Halter müssen Sie bestimmten Meldepflichten nachkommen!
Fahrzeugverkauf:
Haben Sie Ihr noch zugelassenes Fahrzeug verkauft? Dann wird Ihre Steuerpflicht erst dann beendet, wenn wir eine sog. Veräußerungsanzeige an das Finanzamt weiterleiten. Also: Wir brauchen dazu
eine vollständige Mitteilung über die Veräußerung, am besten auch eine Kopie des Kaufvertrages.
Vollständig heißt:
• Name und Anschrift des Käufers
• amtliches Kennzeichen
• Unterschriften des Käufers und des Verkäufers
• Übergabe von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein muss vom Käufer bestätigt sein.
Umzug:
Innerhalb des Landkreises:
• Fahrzeugschein wird berichtigt. Bei Papieren die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, muss auch ein Tausch des Fahrzeugbriefes erfolgen.
• Voraussetzung: bereits geänderter Personalausweis liegt vor.
In anderen Zulassungsbezirk :
Wenden Sie sich unverzüglich an die dortige Zulassungsstelle!
Namensänderung:
• Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief werden berichtigt
• Voraussetzung: bereits geänderter Personalausweis
Technische Änderungen am Kfz:
• Beispiele: Anbau eines Spoilers, Erhöhung der Leistung
• Abnahme durch amtlich anerkannte Überwachungsorganisation unverzüglich erforderlich.
• Abnahmebericht, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein in Zulassungsstelle mitbringen, denn Änderungen müssen in
Fahrzeugpapieren eingetragen sein.
Kennzeichen gestohlen?
• Diebstahl zuerst bei Polizei anzeigen.
• Dann unverzüglich der Zulassungsstelle melden. Letzteres gilt auch, wenn die Kennzeichen auf
andere Weise abhanden gekommen sind.
