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Meldepflichten  
 
Als Kfz-Halter müssen Sie bestimmten Meldepflichten nachkommen!


Fahrzeugverkauf:

Haben Sie Ihr noch zugelassenes Fahrzeug verkauft? Dann wird Ihre Steuerpflicht erst dann beendet, wenn wir eine sog. Veräußerungsanzeige an das Finanzamt weiterleiten. Also: Wir brauchen dazu
eine vollständige Mitteilung über die Veräußerung, am besten auch eine Kopie des Kaufvertrages.

Vollständig heißt:

• Name und Anschrift des Käufers
• amtliches Kennzeichen
• Unterschriften des Käufers und des Verkäufers
• Übergabe von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein muss vom Käufer bestätigt sein.

Umzug:

Innerhalb des Landkreises:

• Fahrzeugschein wird berichtigt. Bei Papieren die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, muss auch ein Tausch des Fahrzeugbriefes erfolgen.
• Voraussetzung: bereits geänderter Personalausweis liegt vor.

In anderen Zulassungsbezirk :

Wenden Sie sich unverzüglich an die dortige Zulassungsstelle!

Namensänderung:

• Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief werden berichtigt
• Voraussetzung: bereits geänderter Personalausweis

Technische Änderungen am Kfz:

• Beispiele: Anbau eines Spoilers, Erhöhung der Leistung
• Abnahme durch amtlich anerkannte Überwachungsorganisation unverzüglich erforderlich.
• Abnahmebericht, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein in Zulassungsstelle mitbringen, denn Änderungen müssen in
  Fahrzeugpapieren eingetragen sein.
 
Kennzeichen gestohlen?

• Diebstahl zuerst bei Polizei anzeigen.
• Dann unverzüglich der Zulassungsstelle melden. Letzteres gilt auch, wenn die Kennzeichen auf
  andere Weise abhanden gekommen sind. 

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