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Kreissozialamt

 

Im System der sozialen Sicherung bildet die Sozialhilfe das letzte Auffangnetz. Anspruch auf Sozialhilfe hat jeder Mensch, der sich nicht selbst helfen kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen erhält. Die Leistungen der Sozialhilfe sollen Armut verhindern und dem Leistungsberechtigten eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht.

Das Gesetz, das diese Hilfe garantiert ist das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch /SGBXII), welches die Sozialhilfe in sieben Bereiche gliedert, die jeweils die Leistungen in bestimmten Lebenslagen regeln:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen        

Hinzu kommen noch andere Sozialleistungen, die vom Kreissozialamt gewährt werden:

  • Wohngeld (WOG)
  • Bafög/AFBG
  • Unterhaltssicherung (USG)
  • Asylbewerberleistungsgesetz und Rückkehrhilfen nach dem Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF)
  • Landesblindenhilfe
  • Versorgungsverwaltung/Schwerbehindertenrecht

  und weitere zentrale Aufgaben wie:

  • Schuldnerberatung
  • Betreuungen
  • Leistungen nach dem ESF-Fonds

  und sonstige Leistungen wie

  • Altenhilfe- und Behindertenhilfeplanung

Ansprechpartner

 

 

Allgemeine Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Frauenhaus

Asylleistungen

 

 

Zentrale Aufgaben des Sozialamts

Schuldnerberatung

Betreuungsbehörde

ESF-Fond

Sozial-, Behinderten- wie auch Altenhilfeplanung

 

 

Stationäre Hilfe zur Pflege und sonstige Leistungen

Stationäre Hilfe zur Pflege

Wohngeld

Ausbildungsförderung

Unterhaltssicherung

 

 

Eingliederungshilfe / Versorgungsverwaltung

Eingliederungshilfe

Blindenhilfe

Kriegsopferfürsorge

Versorgungsverwaltung

SER-Kooperation

 

 

Leistungen für Langzeitarbeitslose

Leistungen für Langzeitarbeitslose

 



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