Ordnungswidrigkeiten
Die zentrale Bußgeldstelle des Landratsamtes Zollernalbkreis bearbeitet die zur Anzeige gebrachten Ordnungswidrigkeiten aus allen Fachbereichen, die in der Zuständigkeit des Landkreises liegen und innerhalb der Kreisgrenze begangen oder festgestellt wurden (Ausnahme: Veterinärwesen).
Bei Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und unter anderem in den Bereichen Baurecht, Gaststättenrecht oder Waffenrecht sind die Große Kreisstadt Balingen, die Stadt Albstadt sowie die Verwaltungsgemeinschaft Hechingen selbst Bußgeldbehörde für die auf ihrem Gebiet begangenen Verstöße.
Eine ausführliche Darstellung der wichtigsten Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten finden Sie hier.
Die zu bearbeitenden Ordnungswidrigkeitenanzeigen werden bei der zentralen Bußgeldstelle in zwei wesentliche Bereiche gegliedert:
Zahlenmäßig überwiegen zwar die Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Bearbeitung der sonstigen Ordnungswidrigkeiten stellt sich aber wesentlich anspruchsvoller und zeitintensiver dar.
Die Verstöße werden in der Regel aufgrund von Anzeigen durch die Polizei oder durch kreiseigene Kontrollorgane festgestellt.
Allgemeine Ausführungen zum Bußgeldverfahren finden Sie hier.
