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Silke Jetter

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Gesundheitsamt
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
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Fax 07471 93091669

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Infektionsschutz; Meldepflichtige Erkrankungen

Infektionsschutzgesetz, Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Bestimmte meldepflichtige Erkrankungen müssen durch Ärzte, Labore oder Einrichtung an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

Meldebögen

Hinweise zum Datenschutz: www.zollernalbkreis.de/ds-gesundheit

Multiresistente Erreger - MRE

Merkblätter zu meldepflichtigen Erkrankungen