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Schülerbeförderung

Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten

Der Zollernalbkreis nimmt die Erstattung der Schülerbeförderungskosten seit 01.08.1983 auf der Basis pauschaler Zuweisungen des Landes als weisungsfreie Pflichtaufgabe wahr. Einzelheiten hat der Kreistag in der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBKS) ab 01. Januar 2019  (PDF) (439,2 KiB) geregelt.


Angebot für Grundschüler:

Grundschüler, die mindestens 3 km von der Schule entfernt wohnen, erhalten die Schülermonatskarten über die Schule kostenlos.
Bei einer Entfernung unter 3 km zwischen Wohnort und Schule erstattet der Zollernalbkreis die Schülermonatskarten für die beiden letzten Beförderungsmonate (Juni und Juli), wenn für das ganze Schuljahr Schülermonatskarten über die Schule im Listenverfahren gelöst werden. Die Stadt Balingen erstattet in diesem Fall beim Schulstandort Balingen zwei weitere Schülermonatskarten (April und Mai).

Angebot für Familien:
Wenn mindestens 3 Kinder einer Familie Schülermonatskarten für das ganze Schuljahr nach dem Listenverfahren lösen, erhalten alle Kinder innerhalb der 3 km-Grenze zwischen Wohnort und Schule die Schülermonatskarten für die beiden letzten Beförderungsmonate (Juni und Juli) kostenlos. Die Stadt Balingen erstattet in diesem Fall beim Schulstandort Balingen zwei weitere Schülermonatskarten (April und Mai).

Bonus für eigenanteilspflichtige Schüler:
Der Zollernalbkreis befreit eigenanteilspflichtige Schüler, die im Listenverfahren Schülermonatskarten für das ganze Schuljahr lösen, vom Eigenanteil für den letzten Beförderungsmonat, das heißt, für die Juli-Schülermonatskarte wird kein Eigenanteil abgebucht, sie ist kostenlos.

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