Kontakt

Allgemeine Fragen rund um die Zulassung für Balingen

Zulassungsstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921525
Fax 07433 921650

Sachgebietsleitung
Moritz Diebold

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag
07:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
07:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
07:30 - 13:00 Uhr


Allgemeine Fragen rund um die Zulassung für Albstadt

Zulassungsstelle Albstadt
Unter dem Malesfelsen 23
72458 Albstadt
Telefon 07431 80001524
Fax 07431 80001283

Andrea Überall
Dienststellenleitung Zulassungsstelle Albstadt
Telefon 07431 8000-1284


Allgemeine Fragen rund um die Zulassung für Hechingen

Zulassungsstelle Hechingen
Heiligkreuzstraße 10
72739 Hechingen
Telefon 07471 93091526
Fax 07471 93091291

Ramona Futschik
Dienststellenleitung Zulassungsstelle Hechingen
Telefon 07471 93091287

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72336 Balingen
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07:30 - 12:00 Uhr
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Andrea Überall
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Heiligkreuzstraße 10
72739 Hechingen
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Ramona Futschik
Dienststellenleitung Zulassungsstelle Hechingen
Telefon 07471 93091287

Deutsch

Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren

Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

  • ein Namenskürzel,
  • die Abkürzung Ihrer Firma,
  • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
  • möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?

Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

Achtung:

  • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
  • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.

Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

Onlineantrag und Formulare

  • Kfz-Wunschkennzeichen Hier können Sie Ihr persönliches Wunschkennzeichen heraussuchen und reservieren.

Zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.

Verfahrensablauf

Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.

Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.

Das Wunschkennzeichen ist kein besonderes Kennzeichen. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweiligen Leistungen, zum Beispiel "Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen".

Kosten

zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für

  • Wunschkennzeichen: EUR 10,20
  • Reservierung: EUR 2,60

Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.

Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.

Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.

Hinweise

Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.

Freigabevermerk

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg