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Umwelt und Abfallwirtschaft
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Abwasser

Nachklärbecken mit Ablauf
Kläranlage - Nachklärbecken mit Ablauf

Der Bereich Abwasser beschäftigt sich mit vielfältigen fachtechnischen Aufgaben der Siedlungswasserwirtschaft. Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte sind die kommunale Abwasserbeseitigung, die Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum und die dezentrale Niederschlagsentwässerung.
Mit der Kontrolle und Zulassung von gewerblichen Abwasseranlagen beschäftigt sich der Bereich Gewerbe.

Kommunale Abwasserbeseitigung

Die Aufgabe der kommunalen Abwasserbeseitigung liegt bei den Städten und Gemeinden. Diese betreiben nicht nur die Kläranlagen sondern sind ebenfalls für die Unterhaltung und den Betrieb der Kanäle zuständig. Häufig schließen sich Gemeinden auch zu einem Zweckverband zusammen, um diesen Aufgaben zusammen nachzukommen. Finanziert wird die Abwasserbeseitigung unter anderem über die Abwassergebühr, die von der zuständigen Gemeinde festgelegt und erhoben wird.Im Zollernalbkreis werden derzeit 21 kommunale Sammelkläranlagen nach dem Stand der Technik betrieben und gewährleisten eine Abwasserreinigung auf hohem Niveau. Das Landratsamt erteilt für diese Anlagen die wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Einleitung des gereinigten Abwassers in die Gewässer und überwacht die festgelegten Grenzwerte.Für das Einleiten von gereinigtem Abwasser in ein Gewässer wird vom Landratsamt eine Abwasserabgabe erhoben. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers. Diese Abwasserabgabe ist eine Umweltabgabe und soll zu einer Reduzierung der Schadstoffeinleitungen ins Gewässer anregen.Um die Städte und Gemeinden bei Ihren Abwasserbeseitigungspflichten zu unterstützen sowie um umweltpolitische Landesziele wie die Spurenstoffelimination voranzutreiben gibt es die Möglichkeit für die Kommunen beim Land Baden-Württemberg Fördergelder zu beantragen.

Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum

Grundsätzlich besteht die Pflicht häusliches Schmutzwasser ins öffentliche Kanalnetz einzuleiten. In manchen Teilen des ländlichen Raumes ist ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz allerdings aufgrund der Lage nicht wirtschaftlich bzw. nicht unter vertretbarem Aufwand möglich.Bei Anwesen mit eigener Abwasserbehandlung spricht man von einer dezentralen Abwasserbeseitigung. Das Abwasser wird entweder in geschlossenen Gruben gesammelt und bei einer Kommunalen Kläranlage mittels Saugwagen entsorgt. Andernfalls wird das Abwasser in Kleinkläranlagen gereinigt. Die Kleinkläranlagen müssen das Abwasser nach dem Stand der Technik reinigen und bedürfen einer wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis des Landratsamts.

Veröffentlichungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

Dezentrale Niederschlagsentwässerung

Aufgrund der meist geringen Verschmutzung bedarf Niederschlagswasser grundsätzlich keiner Behandlung in einer kommunalen Abwasserreinigungsanlage.Als Grundsatz entsprechend der aktuellen Gesetzeslage gilt, dass Niederschlagswasser möglichst am Ort der Entstehung dezentral beseitigt werden sollte.Städte und Gemeinden sind angehalten bei Neuerschließungen von Siedlungsgebieten auf eine naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung zu achten. Dies hat nicht nur Vorteile für den Wasserkreislauf sondern bewirkt auch eine Verbesserung des Kleinklimas im Wohnumfeld.Eine Versickerung des Regenwassers ist der direkten Einleitung in Gewässer vorzuziehen, da es vor Ort den Grundwasserkörper anreichert und in der Fläche zurückgehalten wird. Damit erhält man eine natürliche Regenrückhaltung und das Wasser wird verzögert in die Gewässer eingeleitet.Die dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung birgt zudem wirtschaftliche Vorteile. Denn wird Niederschlagswasser dezentral beseitigt, so fällt hierfür keine Niederschlagwassergebühr an. Die Zuständigkeit liegt hierfür bei der jeweiligen Gemeinde.Insbesondere in Gewerbegebieten bedarf die dezentrale Niederschlagsentwässerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis zur dezentralen Beseitigung von Niederschlagswasser muss schriftlich beantragt werden. Die beim Umweltamt einzureichenden Unterlagen können einem Merkblatt (PDF) (129,6 KiB) entnommen werden.

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