Allgemeinverfügung des Landratsamtes Zollernalbkreis: Sperrfristverschiebung für die Ausbringung von organischen Düngern wie Gärrest und Gülle
Die langjährigen, durchschnittlichen Witterungsverhältnisse im Zollernalbkreis ermöglichen in den meisten Jahren ein Pflanzenwachstum und eine Nährstoffaufnahme der Grünlandbestände bis Anfang Dezember. Dagegen setzt der Vegetationsbeginn im Frühjahr in der Regel nicht vor Mitte Februar ein.
Oftmals finden sich im Februar noch geschlossene Schneedecken oder die Böden weisen eine starke Wassersättigung auf, wodurch ein Befahren nicht möglich ist oder die Gefahr von Bodenverdichtungen und Strukturschäden besteht.
Demzufolge wird eine Verschiebung des Verbotszeitraums für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland um 2 Wochen auf den 15. November 2021 bis einschließlich 14. Februar 2022 verfügt.
Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie hier (836,1 KiB).