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Jahrgänge 1965 bis 1970: Umtausch des Papier-Führerscheins steht an

Jeanshose in der zwei Führerscheine stecken

Zur Erinnerung: Alle Führerscheininhaberinnen und –inhaber von Papier-Führerscheinen (Kartenführerscheine ausgeschlossen), deren Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen das Dokument in einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2024 für Personen der Geburtsjahre 1965 bis 1970.

„Um Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir, sich bereits jetzt um den Umtausch zu kümmern und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren“, so Christoph Foth, Leiter des Ordnungsamts. Das ist online möglich auf www.zollernalbkreis.de/fahrerlaubnisse. Für den persönlichen Umtausch sind folgende Unterlagen notwendig: ein aktuelles biometrisches Passbild, Personalausweis oder Reisepass sowie der Führerschein. 

Es ist ebenfalls möglich, den Antrag per Post an die Führerscheinstelle zu senden. Den Antrag sowie Informationen zu den benötigten Unterlagen findet man auf www.zollernalbkreis.de/fahrerlaubnisse. Der Umtausch kostet derzeit 25,30 Euro; bei gleichzeitiger Verlängerung der C-Klassen 38,80 Euro. 

Wer den Umtausch nicht rechtzeitig vorgenommen hat und kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Gerade bei Reisen ins Ausland ist der Umtausch schon jetzt auch für jüngere Jahrgänge, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, sinnvoll.