Landratsamt öffnet seine Dienststellen
Das Landratsamt Zollernalbkreis öffnet seine Dienststellen wieder regulär für den Publikumsverkehr. Diese sind vormittags von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstagnachmittag von 15 bis 17:30 Uhr und freitags von 8 bis 12:30 Uhr zu erreichen. Selbstverständlich können weiterhin Themen telefonisch und per Mail geklärt werden. Zudem entfällt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Die allgemeinen Hygienevorschriften sind nach wie vor einzuhalten. Eine FFP2-Maske ist zu tragen.
Bei den Zulassungsstellen und der gemeinsamen Ausländerbehörde wurde das Terminmanagement fest eingeführt. Termine können über die Homepage der Landkreisverwaltung gebucht werden. Aufgrund des erhöhten Aufkommens bei der Führerscheinstelle, ist dort weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung notwendig (per Mail: fahrerlaubnisse@zollernalbkreis.de oder unter 07433/92-1446).
Generell empfiehlt die Landkreisverwaltung, vorab einen Termin zu vereinbaren. Dies hat den Vorteil, dass den Bürgerinnen und Bürger direkt bei der Vereinbarung gesagt werden kann, welche relevanten Unterlagen mitzubringen sind. Zudem können so in der Regel längere Wartezeiten vermieden werden.
Das Sozialamt, das Amt für Zuwanderung und Integration sowie das Jobcenter in der Agentur für Arbeit sind ebenfalls wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 – 12:30 Uhr sowie Donnerstagnachmittag 14 bis 17 Uhr).
Die zehn Wertstoffzentren sowie die drei Deponien im Kreis sind zu den bekannten Öffnungszeiten zu erreichen.