Philipp Schwenger erneut zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für Kehrbezirk Nr. 4 bestellt
Mit Wirkung seit 15. November 2024 hat das Landratsamt Philipp Schwenger erneut zum bevollmächtigten Schornsteinfeger für den Kehrbezirk Zollernalbkreis Nr. 4 bestellt.
Zuständig ist Schwenger damit für Teilbereiche von Albstadt-Tailfingen und Albstadt-Onstmettingen. Schon seit Juli 2017 leitet er diesen Kehrbezirk. Der Kehrbezirk Zollernalbkreis Nr. 4 ist wie folgt abgegrenzt:
· Tailfingen, folgende Bereiche: Stiegel und Langenwand mit Abgrenzung Ob dem Kiesertal, Langenwandstraße, Seidelbaststraße (Nr. 9,11,12,13 und 15), Jahnstraße. Gebiet Nank mit der Abgrenzung Ortsgrenze Onstmettingen und Lammerberg ohne die Straßen Rudolf-Blickle-Straße, Am Schalkenberg, Johann-Conzelmann-Straße und Neuweilerstraße.
Die Abgrenzung bezüglich Stadtkern umfasst folgende Grenzstraßen: Jahnstraße, Katzensteige, Juliusstraße (Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 11, 13/1 und 14) Bauernscheuer (Nr. 4, 5 und 6), Heutalstraße, Adlerstraße (Nr. 9, 10, 11, 13, 15, 17 und 19), Obere Bachstraße, Petrusstraße, Hechinger Straße, Staufenbühl bis zur Ortsgrenze.
· Onstmettingen, folgende Bereiche: Ortsteil Hohberg und in der Kernstadt die Straßen Hauffstraße, Am Obstwäldle und Borsigstraße.
Philipp Schwenger ist wohnhaft in Albstadt-Tailfingen und telefonisch erreichbar unter 0151/19453502.