Öffentliche Bekanntmachung zur Feststellung der Überschreitung des Schwellenwertes von 500 bei der 7-Tage-Inzidenz an zwei Tagen in Folge
Am Samstag, 15. Januar 2022, überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz am zweiten aufeinander folgenden Tag den Schwellenwert von 500.
Ab Sonntag, 0 Uhr, tritt somit eine Ausgangssperre für nicht-immunisierte Personen (also nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen) in der Zeit von 21 bis 5 Uhr in Kraft. Sie dürfen ihre Wohnung dann nur bei Vorliegen triftiger Gründe, zum Beispiel die Berufsausübung, verlassen.
Maßgeblich für die Bestimmung der Sieben-Tage-Inzidenz sind die Werte des Landesgesundheitsamtes, veröffentlicht im Internet (hier) für alle Landkreise und kreisfreien Städte in Baden-Württemberg.
Die Bekanntmachung im Wortlaut kann dann auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden.