Rüsten für den Fall der Fälle: Überlegungen und Maßnahmen im Zollernalbkreis
In enger Abstimmung bereiten sich die Landkreisverwaltung Zollernalbkreis und die Kommunen derzeit auf eine infolge des Kriegs Russlands in der Ukraine mögliche Gasmangellage und einen denkbaren Stromausfall vor.
Stefan Hermann, Leiter des Amts für Bevölkerungsschutz und Kreisbrandmeister, stellte die Überlegungen und potenziellen Maßnahmen in der Sitzung des Kreistags am Montag, 17. Oktober 2022, vor. Hintergrund ist eine Rahmenempfehlung für die Planung und den Betrieb von sogenannten Notfalltreffpunkten für die Bevölkerung, die das baden-württembergische Innenministerium gegeben hat. Diese Notfalltreffpunkte sollen laut Hermann in möglichst jeder Gemeinde rasch vorbereitet werden, zum Beispiel in Hallen. Voraussetzung für den Betrieb ist etwa, dass die Liegenschaften notstromversorgt sind oder dass ein gewisser Trinkwasser- und Lebensmittelvorrat vorhanden ist. In der Entscheidungshoheit der Kommunen liegt es, ob die Treffpunkte zugleich als sogenannte Wärmeinseln dienen sollen. Stefan Hermann empfiehlt den Kommunen, tätig zu werden: „Solche Planungen und Vorbereitungen stellen die Städte und Gemeinden sowie den Landkreis vor zusätzliche Herausforderungen. Die Notfalltreffpunkte können in einer Vielzahl von möglichen Krisenszenarien, außer bei Stromausfall zum Beispiel bei Erdbeben oder Überflutungen nützlich sein. Entsprechende Investitionen sind also niemals umsonst.“ Das Landratsamt werde die Städte und Gemeinden bei der Koordination und Umsetzung unterstützen, so Hermann weiter. „Es gilt, kreative Lösungen zu finden und so im Zollernalbkreis vor der Lage zu bleiben“, so Landrat Günther-Martin Pauli. Die Landkreisverwaltung bereitet sich selbst ebenso auf unterschiedliche Notfallszenarien vor. So wird die Notstromversorgung, die bisher für das Hauptgebäude in Balingen sichergestellt ist, ausgebaut, zudem wird der Kraftstoffvorrat vergrößert. Beschaffen will die Kreisbehörde eine mobile Pellets- oder Hackschnitzelanlage, mit der je nach Bedarf Gebäude beheizt werden können. Und die im Bedarfsplan für Feuerwehr und Katastrophenschutz ohnehin vorgesehene Bereithaltung eines Trinkwasservorrats soll um einen Verpflegungsvorrat für Einsatzkräfte ergänzt und vorgezogen werden, damit beides im Jahr 2023 bereits auf Abruf zur Verfügung steht. Am vergangenen Freitag absolvierte der sogenannte Verwaltungsstab zudem eine Stabsrahmenübung unter der Federführung des Regierungspräsidiums Tübingen, mit der das Agieren im Katastrophenfall trainiert wurde. Solche Übungen finden in regelmäßigen Abständen statt – zuletzt 2019. Grundsätzlich gelte im Krisenfall, so Hermann, dass die Bevölkerung über – sofern in den Kommunen vorhanden – Sirenen gewarnt und über die Warn-App NINA oder Rundfunk informiert werde. Die Leitstelle ist notstromversorgt; sollte es aus einem anderen Grund zu einem Ausfall der Leitstelle kommen, kann eine benachbarte Leitstelle übernehmen. Sollten das Telefon- und das Mobilfunknetz sowie der Notruf ausfallen, dienen die Feuerwehrhäuser als Melde- und Anlaufpunkte für die Bevölkerung – dort ist erste Hilfe möglich, dort kann über Funk der Kontakt zur Leitstelle hergestellt werden. Detaillierte Informationen darüber, wie die Bevölkerung im Notfall gewarnt und informiert wird, findet man auf der Internetseite des Landkreises.