Gebäudeaufnahme
Informationen zur Gebäudeaufnahme
Warum wird eine Gebäudeaufnahme durchgeführt?
- Liegenschaftskataster und Grundbuch bilden zusammen den einzigen vollständigen Nachweis über die Grundstücke, deren Lage und Größe und über die Lage der Gebäude auf den Grundstücken.
- Liegenschaftskataster und Grundbuch liefern einen entscheidenden Beitrag zur Rechtssicherheit am Grundeigentum.
- Der Nachweis von Gebäuden im Liegenschaftskataster hat deshalb für den Eigentümer große Bedeutung.
- Die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster erfasst das Gebäude nach der endgültigen Fertigstellung. Vermessungen, die zur Planung oder laufenden Bauüberwachung durchgeführt werden, können die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster nicht ersetzen.
Wer führt eine Gebäudeaufnahme durch?
Die Vermessungsämter und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nehmen die Gebäude auf Antrag auf. Wird kein Antrag gestellt, erfolgt die Aufnahme von Amts wegen.
Was wird bei einer Gebäudeaufnahme gemacht?
Die Aufnahme eines Gebäudes für das Liegenschaftskataster umfasst folgende Arbeiten:
- Benachrichtigung der Eigentümer des Grundstücks vor der Einmessung des Gebäudes. Vor dem Betreten des Grundstücks meldet sich das Vermessungspersonal an. Die Anwesenheit des Eigentümers bei den Vermessungsarbeiten ist nicht erforderlich. Das Vermessungspersonal ist berechtigt, das Grundstück zu betreten
- Ermittlung der Länge der Gebäudeseiten
- Einmessung der Lage des Gebäudes innerhalb des Flurstücks
- Beschreibung des aufgenommenen Gebäudes in einem Veränderungsnachweis
- Darstellung des Gebäudes in den Karten und Büchern sowie in den digitalen Unterlagen des Liegenschaftskatasters
Wann wird eine Gebäudeaufnahme vorgenommen?
Die Aufnahme erfolgt nach Möglichkeit zeitnah nach der Errichtung des Gebäudes. Es ist in Einzelfällen nicht auszuschließen, dass die Aufnahme erst in einem größeren zeitlichen Abstand vorgenommen werden kann.
Was kostet eine Gebäudeaufnahme?
Die Höhe der Gebühr für die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster hängt von den Baukosten ab. Sie ist in der von der Landesregierung herausgegebenen Gebührenverordnung festgelegt. Nach der derzeitig gültigen Gebührentabelle mit Stand vom 11.12.2018 (gültig ab 01.03.2019) entstehen folgende Gebühren:
Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Gebühr für die Gebäudeaufnahme und der Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters.
Beispiel zur Gebührenrechnung:
Wer schuldet die Gebühr?
Aus dem Interesse an der Sicherung des Eigentums an Grundstück und Gebäuden und der Vollständigkeit und der Richtigkeit des Liegenschaftskatasters ergibt sich die Gebührenpflicht der Eigentümer.