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Vermessung und Flurneuordnung
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07471 93091801
Fax 07471 93091866

Besucheradresse
Weilheimer Straße 31
72379 Hechingen


Susanne Riehle
Leitung Amt für Vermessung und Flurneuordnung

Frau, kurzes Haar, Brille, weiße Bluse, schwarzer Blazer

Liegenschaftsvermessung

Die Katastervermessung und die Grenzfeststellung bilden zusammen die Liegenschaftsvermessung.

Bei Grenzfeststellungen werden Flurstücksgrenzen anhand der Unterlagen des Liegenschafts­katasters cm-genau in die Örtlichkeit übertragen. Fehlende Grenzzeichen können wiederhergestellt und vorhandene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage überprüft werden.

Katastervermessungen sind:
  • Gebäudeaufnahmen (Weitere Info) 
  • Verschmelzung von Flurstücken
  • Bodenordnungsmaßnahmen nach dem BauGB (Baulandumlegung, Wert- / Flächenumlegung)
  • Vermessungen aus Anlass des Neu- oder Ausbaus von Straßen, Wegen, Gewässern oder Dämmen
  • Aufnahme tatsächlicher Nutzungen

Vermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen dürfen seit 01. Juli 2011 nur von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖBVI) durchgeführt werden. Eine Liste der zugelassenen ÖBVI in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Liste der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure


Katastervermessungen sind gebührenpflichtige öffentliche Leistungen. Die Gebührensätze sind in der Gebührenverordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum - GebVO MLR landeseinheitlich festgesetzt.


Ansprechpartner:

Herr Clesle, Tel.: 07471 / 9309 1812