Liegenschaftsvermessung
Die Katastervermessung und die Grenzfeststellung bilden zusammen die Liegenschaftsvermessung.
Bei Grenzfeststellungen werden Flurstücksgrenzen anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters cm-genau in die Örtlichkeit übertragen. Fehlende Grenzzeichen können wiederhergestellt und vorhandene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage überprüft werden.
Katastervermessungen sind:
- Gebäudeaufnahmen (Weitere Info)
- Verschmelzung von Flurstücken
- Bodenordnungsmaßnahmen nach dem BauGB (Baulandumlegung, Wert- / Flächenumlegung)
- Vermessungen aus Anlass des Neu- oder Ausbaus von Straßen, Wegen, Gewässern oder Dämmen
- Aufnahme tatsächlicher Nutzungen
Vermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen dürfen seit 01. Juli 2011 nur von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖBVI) durchgeführt werden. Eine Liste der zugelassenen ÖBVI in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Liste der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Katastervermessungen sind gebührenpflichtige öffentliche Leistungen. Die Gebührensätze sind in der Gebührenverordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum - GebVO MLR landeseinheitlich festgesetzt.
Ansprechpartner:
Herr Clesle, Tel.: 07471 / 9309 1812