Kontakt

Allgemeine Fragen rund um die Zulassung für Balingen

Zulassungsstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921525
Fax 07433 921650

Sachgebietsleitung
Moritz Diebold

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag
07:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
07:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
07:30 - 13:00 Uhr


Allgemeine Fragen rund um die Zulassung für Albstadt

Zulassungsstelle Albstadt
Unter dem Malesfelsen 23
72458 Albstadt
Telefon 07431 80001524
Fax 07431 80001283

Andrea Überall
Dienststellenleitung Zulassungsstelle Albstadt
Telefon 07431 8000-1284


Allgemeine Fragen rund um die Zulassung für Hechingen

Zulassungsstelle Hechingen
Heiligkreuzstraße 10
72739 Hechingen
Telefon 07471 93091526
Fax 07471 93091291

Ramona Futschik
Dienststellenleitung Zulassungsstelle Hechingen
Telefon 07471 93091287

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Deutsch

Neue Zulassungsdokumente

Seit dem 01. Oktober 2005 werden bei der Zulassung von Fahrzeugen neue, nach einer EU-Richtlinie harmonisierte Zulassungsdokumente ausgestellt. Der bisherige Fahrzeugbrief ist durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt worden, der bisherige Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Wichtig für Sie als Fahrzeughalter/in:
Der bisherige Fahrzeugbrief und auch der Fahrzeugschein behalten weiterhin ihre Gültigkeit! Sobald eine technische Änderung, Wiederzulassung, Umschreibung oder allgemein ein Halterwechsel erfolgt, werden die alten gegen die neuen Papiere ausgetauscht. Dieser Umtausch ist zwingend vorgeschrieben; lediglich bei einer Adressänderung kann der alte Fahrzeugschein noch berichtigt werden.
Bringen Sie also immer Ihren Fahrzeugbrief und auch den Fahrzeugschein mit!

Außerdem gibt es seit dem 01.10. 2005 bei Abmeldung eines Fahrzeugs keine Stillegungsbescheinigung mehr. Die Stillegung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. Diese Zulassungsbescheinigung Teil I legen Sie dann zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Wiederanmeldung vor bzw. übergeben beides beim Verkauf Ihres Kfz an den Käufer.

Die neuen Dokumente bestehen aus einem einheitlichen Spezialpapier und sind besser gegen Fälschungen gesichert.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhält zusätzlich eine optisch-variables Element in der Form eines Kinegrams. Es stellt ein weiteres Sicherheitsmerkmal dar und kann durch die Polizei maschinell geprüft werden. In der Bescheinigung sind weiterhin alle wesentlichen technischen Daten aufgeführt, jedoch nicht mehr im gleichen Umfang wie im bisherigen Fahrzeugschein. So wird z. B. nur eine mit EG-Typgenehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelgutachten genehmigte Befreiung eingetragen. Dies gilt sowohl für die Auslieferung des Fahrzeugs als auch im späteren Gebrauch.

Die wichtigste Änderung bei der Zulassungsbescheinigung Teil II gegenüber dem bisherigen Fahrzeugbrief ist die auf zwei mögliche Eintragungen beschränkte Anzahl der Fahrzeughalter. Bereits bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs ist dann die Ausstellung einer neuen Bescheinigung erforderlich. Zudem ist die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kürzer gehalten - sie enthält nur noch die Haupt-Fahrzeugdaten.

Bisher wurde bei der Abmeldung eines Fahrzeugs der Fahrzeugschein entwertet und statt dessen eine Stilllegungsbescheinigung ausgestellt. Die neue Zulassungesbescheinigung Teil I wird nach Eintragung der Abmeldung wieder ausgehändigt. Die Stilllegungsbescheinigung entfällt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sind inhaltlich aufeinander abgestimmt. Daher muss künftig, solange noch die alten Fahrzeugpapiere vorhanden sind, bei Ausstellung eines der beiden neuen Dokumente immer auch das andere erneuert werden. Eine Mischung aus beidem ist nicht möglich. Dadurch erhöhen sich die Gebühren bei Zulassungen und Umschreibungen sowie bei Änderungen der Fahrzeugpapiere.

Diese Informationen sind allgemeiner Natur und sagen nichts zu den benötigten Unterlagen des jeweiligen Zulassungsvorganges aus.