Neue Zulassungsdokumente
Seit dem 01. Oktober 2005 werden bei der Zulassung von Fahrzeugen neue, nach einer EU-Richtlinie harmonisierte Zulassungsdokumente ausgestellt. Der bisherige Fahrzeugbrief ist durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt worden, der bisherige Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Wichtig für Sie als Fahrzeughalter/in:
Der bisherige Fahrzeugbrief und auch der Fahrzeugschein behalten weiterhin ihre Gültigkeit! Sobald eine technische Änderung, Wiederzulassung, Umschreibung oder allgemein ein Halterwechsel erfolgt, werden die alten gegen die neuen Papiere ausgetauscht. Dieser Umtausch ist zwingend vorgeschrieben; lediglich bei einer Adressänderung kann der alte Fahrzeugschein noch berichtigt werden.
Bringen Sie also immer Ihren Fahrzeugbrief und auch den Fahrzeugschein mit!
Außerdem gibt es seit dem 01.10. 2005 bei Abmeldung eines Fahrzeugs keine Stillegungsbescheinigung mehr. Die Stillegung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. Diese Zulassungsbescheinigung Teil I legen Sie dann zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Wiederanmeldung vor bzw. übergeben beides beim Verkauf Ihres Kfz an den Käufer.
Die neuen Dokumente bestehen aus einem einheitlichen Spezialpapier und sind besser gegen Fälschungen gesichert.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhält zusätzlich eine optisch-variables Element in der Form eines Kinegrams. Es stellt ein weiteres Sicherheitsmerkmal dar und kann durch die Polizei maschinell geprüft werden. In der Bescheinigung sind weiterhin alle wesentlichen technischen Daten aufgeführt, jedoch nicht mehr im gleichen Umfang wie im bisherigen Fahrzeugschein. So wird z. B. nur eine mit EG-Typgenehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelgutachten genehmigte Befreiung eingetragen. Dies gilt sowohl für die Auslieferung des Fahrzeugs als auch im späteren Gebrauch.
Die wichtigste Änderung bei der Zulassungsbescheinigung Teil II gegenüber dem bisherigen Fahrzeugbrief ist die auf zwei mögliche Eintragungen beschränkte Anzahl der Fahrzeughalter. Bereits bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs ist dann die Ausstellung einer neuen Bescheinigung erforderlich. Zudem ist die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kürzer gehalten - sie enthält nur noch die Haupt-Fahrzeugdaten.
Bisher wurde bei der Abmeldung eines Fahrzeugs der Fahrzeugschein entwertet und statt dessen eine Stilllegungsbescheinigung ausgestellt. Die neue Zulassungesbescheinigung Teil I wird nach Eintragung der Abmeldung wieder ausgehändigt. Die Stilllegungsbescheinigung entfällt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sind inhaltlich aufeinander abgestimmt. Daher muss künftig, solange noch die alten Fahrzeugpapiere vorhanden sind, bei Ausstellung eines der beiden neuen Dokumente immer auch das andere erneuert werden. Eine Mischung aus beidem ist nicht möglich. Dadurch erhöhen sich die Gebühren bei Zulassungen und Umschreibungen sowie bei Änderungen der Fahrzeugpapiere.
Diese Informationen sind allgemeiner Natur und sagen nichts zu den benötigten Unterlagen des jeweiligen Zulassungsvorganges aus.