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Telefon 07433 92-1311

Aktuelles zur Ukraine

Aktuelle Informationen

Wegweiser zum Ankommen und Leben von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine im Zollernalbkreis

Um das Ankommen von geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu erleichtern, hat das Landratsamt einen Leitfaden zur Ankunft und Unterbringung entwickelt.
Dieser kann hier (PDF) (720 KiB)heruntergeladen werden. 

Aufnahme von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine

Für die Unterbringung von Menschen aus der Ukraine wird die ehemalige Zollernalb Kaserne in Meßstetten als Ankunftszentrum in enger Zusammenarbeit des Zollernalbkreises und des Landes bis auf Weiteres betrieben. 

Das Zuwanderungsgeschehen ist sehr diffus. Es ist davon auszugehen, dass derzeit viele weitere Menschen aus der Ukraine bei Verwandten oder Freunden im Zollernalbkreis untergekommen sind.

 
Sofern kein Wohnraum vorhanden ist, sind folgende Schritte notwendig:
Sofern den Städten und Gemeinden private Unterkünfte gemeldet sind, kann die Vermittlung vor Ort durch diese erfolgen.
Darüber hinaus unterstützt die Initative UkrainBW (Sitz: Balingen) mit einem Portal für Vermieter und Ankommende bei der Wohnraumvermittlung.
Ansonsten wird auf die Unterbringungsbehörde des Zollernalbkreises (fluechtlinge@zollernalbkreis.de oder 07433 92-1690) verwiesen. Eine weitere Vermittlung kann ggf. dort erfolgen. Sollte auch hier keine Vermittlung möglich sein, kommt eine Unterbringung im Ankunftszentrum Ukraine als „Pfortenzugang“ in Betracht.
Wenn Wohnraum bezogen wurde und dort mind. 3 Monate gewohnt werden kann, sind folgende Schritte notwendig: Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt
Das Rathaus des Wohnortes ist die erste Anlaufstelle. Dort wird der Wohnsitz angemeldet und eine Bescheinigung ausgestellt. Die Anmeldung löst eine automatische Meldung an das Ausländerzentralregister (AZR) aus, welche zu einem Datenaustausch mit der zuständigen Ausländerbehörde (Landratsamt oder Große Kreisstadt Albstadt) führt.   Antragstellung gem. § 81 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
Als zweite Anlaufstelle muss die zuständige Ausländerbehörde aufgesucht werden. Den betroffenen Personen werden entweder per E-Mail oder per Post die Antragsunterlagen übermittelt, sofern ihnen diese nicht bereits bei der Anmeldung mitgegeben wurden. Diese Antragsunterlagen sollten schnellstmöglich beim Landratsamt eingehen.

Nach Eingang des Antrages erhält die betroffene Person zeitnah einen Termin zur Registrierung. Zeitgleich wird eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt, mit der die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Diese wird entweder per E-Mail oder auf dem Postweg den Betroffenen zugeschickt..

Nach erfolgter Registrierung bei der Ausländerbehörde dauert die Herstellung des Aufenthaltstitels bei der Bundesdruckerei ca. 6 bis 8 Wochen. Der Aufenthaltstitel wird über die Bürgermeisterämter ausgegeben. 
 Anmerkung:Ukrainischen Staatsangehörigen mit gültigem ukrainischem Pass ist es möglich, ein Girokonto bei einer ortsansässigen Bank zu eröffnen. Um Geldleistungen zeitnah zur Auszahlung bringen zu können, empfehlen wir dringend, umgehend ein Girokonto zu eröffnen und die Kontodaten der Leistungsbehörde mitzuteilen. 

Spendenkonto des Zollernalbkreises für das Ankunftszentrum Meßstetten

Spendenkonto des Zollernalbkreises für das Ankunftszentrum Meßstetten

Sparkasse Zollernalb
Stichwort: AZ Meßstetten + Name + Anschrift des Spenders
IBAN DE65 6535 1260 0134 1101 10
BIC: SOLADES1BAL 

Die eingehenden Geldspenden werden ausschließlich und zweckgebunden für das Ankunftszentrum Ukraine in Meßstetten verwendet, beispielsweise zur Beschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen für die Kinderbetreuung oder Gemeinschaftseinrichtungen auf dem Gelände. Hierzu bittet die Kreisverwaltung, im Verwendungszweck "AZ Meßstetten" sowie Name und Anschrift der spendenden Person anzugeben.

Für die steuerliche Berücksichtigung der Spenden ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Der vereinfachter Nachweis mittels Kontoauszug des Spenders genügt. Dies gilt aufgrund eines Erlasses des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. März 2022 für alle Spenden zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten, die bis zum 31. Dezember 2022 eingehen. 

Die Annahme der Spenden wird regelmäßig vom Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistags beschlossen. Personen, die dabei nicht namentlich erwähnt werden möchten, werden gebeten, dies per E-Mail an kreiskasse@zollernalbkreis.de unter Angabe der Daten des Verwendungszwecks zu melden.

Weitere Unterstützungsangebote für das Ankunftszentrum Meßstetten

Die Landkreisverwaltung erreichen täglich zahlreiche Hilfs- und Unterstützungsangebote aus der Bürgerschaft wie Wohnraum, Übersetzungsdienste und ehrenamtliche Unterstützung. Am besten eignen sich in der aktuellen dynamischen Lage Geldspenden. Sachspenden sollten nur im Falle der konkreten Aufforderung durch Hilfsorganisationen und ehrenamtliche Initiativen erfolgen. 

Kontakt für Hilfs- und Unterstützungsangebote: fluechtlinge@zollernalbkreis.de oder per Telefon 07433/92-1311

Darüber hinaus werden wir weitere Spenden- und Unterstützungsangebote an dieser Stelle sammeln und veröffentlichen.

Kleiderkammer des DRK Kreisverband Zollernalb

Um die Geflüchteten mit dem Notwendigsten zu versorgen richtet das Rote Kreuz eine Kleiderkammer im Ankunftszentrum ein. Annahmezeiten werden hier sowie auf der Seite des DRK Kreisverbands Zollernalb veröffentlicht.

Hinweis: Aktuell werden keine Kleiderspenden mehr angenommen! (25.03.2022)

Leistungen von Jobcenter und Sozialamt ab 1. Juni 2022

Ab 1. Juni 2022 erfolgt die Betreuung aller erwerbsfähigen Kriegsgeflüchteten durch das Jobcenter (SGB II). Alle Nichterwerbsfähigen werden durch das Sozialamt (SGB XII bzw. IX) betreut. Anträge auf finanzielle Leistungen jetzt schon beim Jobcenter stellen!

Auch mit der Antragstellung beim Jobcenter sollte nicht gewartet werden. Anträge auf Leistungen nach dem SGB II können jetzt schon gestellt werden. Das geht online unter www.jobcenter.digital
Dort können Anträge auch heruntergeladen werden. Ebenso ist die Abholung der Vordrucke im Jobcenter möglich.
  
Kontaktdaten der Jobcenter Zollernalbkreis:
Balingen:
Stingstraße 17, 72336 Balingen 
Jobcenter-Zollernalbkreis@jobcenter-ge.de 
(07433 951-400 (erreichbar Montag bis Freitag 8 Uhr bis 18 Uhr)
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 - 12:30 Uhr und Donnerstag von 13:30 - 17 Uhr
 
Albstadt:
Zieglerstraße 7, 72458 Albstadt
Jobcenter-Zollernalbkreis@jobcenter-ge.de 
(07431 9380-400 (erreichbar Montag bis Freitag 8 Uhr bis 18 Uhr)
Öffnungszeiten: Albstadt: Montag bis Freitag von 8 - 12:30 Uhr und Donnerstagnachmittag mit Terminvereinbarung

www.jobcenter.digital

Kontaktdaten des Sozialamts des Landratsamts Zollernalbkreis:Stingstraße 17, 72336 Balingensozialamt@zollernalbkreis.de07433/92-1411Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr

Erreichbarkeit

  • Für alle Städte und Gemeinden mit Ausnahme des Bereichs Albstadt und Bitz:

    Landratsamt Zollernalbkreis
    Amt für Zuwanderung und Integration
    Gemeinsame Ausländerbehörde
    Stingstraße 17, 72336 Balingen (Gebäude der Agentur für Arbeit)
    migration@zollernalbkreis.de
     07433 / 92-1311


    Landratsamt Zollernalbkreis
    Amt für Zuwanderung und Integration
    Unterbringungsbehörde und Asylbewerberleistungen
    Stingstraße 17, 72336 Balingen (Gebäude der Agentur für Arbeit)
    fluechtlinge@zollernalbkreis.de
     07433 / 92-1396
  • Für den Bereich Albstadt und Bitz:
    Ausländeramt in Albstadt
    Kirchengraben 7, 72458 Albstadt
    auslaenderbehoerde@albstadt.de
    07431 / 160-2207 
    07431 / 160-2209

Deutschkurse & Integrationsangebote

Integrationsangebote

Laut Bundesinnenministerium stehen sämtliche Integrationsangebote des Bundes Vertriebenen aus der Ukraine offen. Das gelte namentlich für die Integrationskurse, für die Erstorientierungskurse sowie für die verschiedenen Beratungsangebote. Angesichts des Umstandes, dass überwiegend Frauen mit Kindern Aufnahme suchten, wird ein erhöhter Bedarf von Mutter-Kind-Kursen gesehen.

Deutschkurse

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten über das Bundesamt für Flüchtlingen und Migration (BAMF) Zugang zu den Integrationskursen. Für sie ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos.

Die Antragstellung erfolgt bei den Sprachkursträgern: 
In Albstadt bei der DAA: 07431 3339,  info.albstadt@daa.de 
In Balingen bei der VHS Balingen: 07433 908012, freudenmann@vhs-balingen.de
In Hechingen bei der VHS Hechingen: 07471 5125, vhs@vhs-hechingen.de

Weiterführende Informationen gibt es hier.

Online-Angebote zum Deutschlernen und Deutschlandkunde:

Schüler laufen aus einer beruflichen Schule heraus

Schulangebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine

Die Koordination und Vermittlung von Schulplätzen für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren erfolgt durch das Staatliche Schulamt Albstadt. Eltern, Betreuer, Gastfamilien können sich an Liane Schneider (liane.schneider@ssa-als.kv.bwl.de) wenden, die eng mit den Schulleitern der Städte und Gemeinden zusammenarbeitet. So sollen vor Ort individuelle Lösungen gefunden werden.

Für Jugendliche über 15 Jahre steht das zentrale Postfach school4ukraine@zollernalbkreis.de zur Verfügung. Der geschäftsführende Schulleiter der beruflichen Schulen im Zollernalbkreis Dr. Roland Plehn koordiniert die Verteilung und Aufnahme an den Beruflichen Schulen des Zollernalbkreises nach Interessen, Vorbildung und Sprachkenntnissen der Jugendlichen. 

Sonderhotline für Geflüchtete aus der Ukraine
 
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonderhotline eingerichtet. Mitarbeiter der BA geben dort Geflüchteten Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in russischer und ukrainischer Sprache. 
 
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr unter der Servicerufnummer 0911 178-7915 erreichbar. Es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an. Die Einrichtung einer gebührenfreien Hotline ist technisch nicht möglich, denn mit einem Telefon, das mit einem ukrainischen Mobilfunkvertrag ausgestattet ist, kann keine 0800-Rufnummer angewählt werden. 
 
Die Hotline fungiert als erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die Interesse an einer Arbeitsaufnahme oder einer Ausbildung haben. Damit ermöglicht die BA einen unkomplizierten Zugang zu ihren Unterstützungsleistungen ohne Sprachbarrieren. Schwerpunkte bei der Information im Rahmen der Arbeitsaufnahme und Ausbildung sind die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse und der Zugang zu Sprachkursen.

Weitere Infos finden Sie hier

Angebote vor Ort

Weitere Unterstützungsangebote für Kriegsvertriebene aus der Ukraine:
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten weitere Hilfsangebote, die wir nachfolgend auflisten:

Weiterführende Informationen

Hilfe-Portal für Geflüchtete aus der Ukraine

Mit dem zentralen Hilfe-Portal bietet die Bundesregierung eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine, damit ein guter Start in Deutschland gelingt. Unter dem Namen „Germany4Ukraine“ (www.germany4ukraine.de) gibt es mehrsprachige Informationen, Hilfe und
Services auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen für die Einreise und Erstorientierung in Deutschland, sammelt Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant.

Das Justizministerium hat eine Hotline für Flüchtende aus der Ukraine eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und unter der Nummer 0800 70 22 500 erreichbar. 

Alle Informationen hierzu gibt es hier.  

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