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Verbrennen von Grüngut / Waldbrandgefahr


Die gesetzliche Grundlage:
Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen

§ 41 Landeswaldgesetz 

Für Gemeinden gibt es ein Formular Meldung Verbrennen von Grüngut (PDF) (105 KiB)


Hilfreich sind die Informationen des Deutschen Wetterdienstes:

  • Waldbrandgefahrenindex
  • Graslandfeuerindex
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