Hygienische Überwachungen verschiedener Einrichtungen

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), des Gesundheitsdienstgesetzes (ÖGDG) sowie der Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums zur  Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) des Landes überwacht und berät das Gesundheitsamt verschiedene Einrichtungen im Bereich des Infektionsschutzes: 

  • Krankenhäuser
  • Pflegeheime
  • Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten etc.)
  • Sonstige Einrichtungen, wie Fußpflegepraxen, Kosmetikstudios, Friseure, Tattoostudios etc. 

Weitere Informationen:

*Der Rahmenhygieneplan Baden-Württemberg wird derzeit überarbeitet. Bis zur Fertigstellung gilt weiterhin die Ausgabe vom April 2007 als Orientierungshilfe zur Umsetzung der geltenden Hygienevorschriften und -maßnahmen.

Alle Informationsmaterialien stehen auf der Website des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Download bereit.