Punktestand

Kraftfahrt-Bundesamt

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt das Fahreignungsregister (FAER), in dem Informationen über Verkehrsteilnehmer gespeichert werden, die durch Verkehrsverstöße (Punkte) auffällig geworden sind.

Wer seinen Punktestand erfahren möchte, kann sich auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (www.kba.de) informieren.

Dort können sie gebührenfrei eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen.

Fahrerlaubnisbehörde

Relevante Punkteverstöße werden durch das Kraftfahrt-Bundesamt  an die Fahrerlaubnisbehörden gemeldet.

Wir, als für den Zollernalbkreis zuständige Fahrerlaubnisbehörde, haben dann gegenüber Inhabern einer Fahrerlaubnis folgende Maßnahmen stufenweise zu ergreifen, sobald sich in der Summe folgende Punktestände ergeben:

  • bei 4 oder 5 Punkten, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu ermahnen
  • bei 6 oder 7 Punkten, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu verwarnen
  • bei 8 oder mehr Punkten, gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen

Nehmen Inhaber einer Fahrerlaubnis freiwillig an einem Fahreignungsseminar teil und legen sie uns hierüber innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung vor, wird ihnen bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten ein Punkt abgezogen. Der Besuch eines Fahreignungsseminars führt jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punktabzug.