Fahrerlaubnisse
Der Publikumsverkehr erfolgt nur noch nach Terminvereinbarung. Bitte nutzen Sie hierfür unser Angebot der Online-Terminvergabe.
Sollten Sie einen bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab, damit wir ihn neu vergeben können.
Bei folgenden Anliegen ist keine Online - Terminvergabe möglich; hierfür bitten wir Sie um telefonische Terminvereinbarung:
- Akteneinsicht
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug
- Auffälligkeiten mit Betäubungsmitteln/Alkohol/Körperverletzung
- Verstöße Punkte (Fahreignungsbewertungssystem)
- Verstöße in der Probezeit
- Anträge, wie beispielsweise Ersterteilungen, Fahren ab 17, Erweiterungen, Umschreibungen, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Neuerteilungen (diese sind weiterhin über das für Sie zuständige Bürgermeisteramt einzureichen).
Dienstleistungen:
- Umstellung in einen EU-Kartenführerschein
- Fahrerqualifizierungsnachweis
- Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
- Erteilung B 196
- Verlängerung der C- und D-Klassen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
- Ausländische Fahrerlaubnis
- Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Ersatzführerschein
- Ersatzführerschein wegen Auflagenänderung
- Internationaler Führerschein
- Dienstführerschein
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
- Punktestand
- Fahrlehrerlaubnis
- Fahrschulerlaubnis