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Haushalt und Finanzen

Anders als Bund, Länder und Gemeinden verfügen die Landkreise über keine eigenen bedeutenden Steuereinnahmen. In Baden-Württemberg erhalten die Kreise vom Land einen Anteil von der Grunderwerbsteuer sowie Finanzzuweisungen. Neben Gebühren und Entgelten erheben die Landkreise zur Abdeckung ihres Finanzbedarfs eine Kreisumlage von den Gemeinden, die nach deren Steuerkraft bemessen wird. Die Kreisumlage ist zur wichtigsten Einnahmequelle geworden.

In der Kreistagssitzung am 23. Oktober 2023 hat Landrat Günther-Martin Pauli den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 eingebracht. 

Der Kreishaushalt 2024 wurde mit einem Kreisumlagehebesatz von 30,20 % in der Sitzung des Kreistags am 11. Dezember 2023 verabschiedet.

Der Haushalt 2024 des Zollernalbkreises umfasst im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von 312.218.060 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 324.092.130 €. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis beträgt somit -11.874.070 €.

Im Finanzhaushalt betragen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 778.900 € und die Auszahlungen 25.680.720 €. Die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit betragen für Tilgungen 740.000 €. Es sind Kreditaufnahmen in Höhe von 16.027.270 € im Jahr 2024 vorgesehen.