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Naturschutz
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Naturschutzrecht

Die Untere Naturschutzbehörde hat den gesetzlichen Auftrag, die Natur zu schützen, zu erhalten und zu pflegen. Hierbei ist sie für die Ausstellung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen auf Landkreisebene zuständig, wenn beispielsweise Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, oder geschützte Biotope durch ein Vorhaben beeinträchtigt werden können. Auch vertritt sie als Träger öffentlicher Belange bei Planungen und Genehmigungen die Interessen der Natur, die im jeweiligen Verfahren mit anderen Belangen der Gesellschaft abgewogen werden müssen. Sie beurteilt die Auswirkungen der Vorhaben auf Natur und Landschaft und trägt Sorge dafür, dass bei Naturverbrauch Ausgleichsflächen geschaffen werden.Zudem werden artenschutzrechtliche Genehmigungen in bebauten Bereichen sowie Aufforstungsgenehmigungen bearbeitet.