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Vermessung und Flurneuordnung
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07471 93091801
Fax 07471 93091866

Besucheradresse
Weilheimer Straße 31
72379 Hechingen


Susanne Riehle
Leitung Amt für Vermessung und Flurneuordnung

Frau, kurzes Haar, Brille, weiße Bluse, schwarzer Blazer
Deutsch

Grenzfeststellung

Bei einer Grenzfeststellung werden Flurstücksgrenzen anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters zentimetergenau in die Örtlichkeit übertragen. Fehlende Grenzpunkte/-zeichen werden wiederhergestellt und vorhandene auf ihre richtige Lage überprüft.

Wird ein dauerhaftes Grenzzeichen wie zum Beispiel ein Bolzen angebracht, spricht man von einer Abmarkung.

Zuständigkeit?

Eine Grenzfeststellung kann sowohl von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren als auch von der unteren Vermessungsbehörde (Landratsamt) durchgeführt werden.

Um eine Grenzfeststellung zu beantragen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Kosten?

Wie auch die Flurstückszerlegung ist die Grenzfeststellung eine kostenpflichtige Leistung. Die Gebühren richten sich nach der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (GebVO-MLR).

Bei einer Grenzfeststellung durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure fallen seitens der unteren Vermessungsbehörde (Landratsamt) keine weiteren Kosten an.

Ansprechpartner:

Herr Clesle
Telefon 07471 9309-1812

Herr Pflumm
Telefon 07471 9309-1872