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Sozialamt [Landratsamt Zollernalbkreis]
Sozialamt
Stingstr. 17
72336 Balingen
Telefon: 07433 / 92 - 1410
Fax: 07433 / 92 - 1470

Ihre Ansprechpartner

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

A - Fk
Frau Willkommen
Tel: 07433/92-1639
Zimmer 172
Fl - Fz, H, T
Frau Lübbe
Tel: 07433/92-1630
Zimmer 169, vormittags
G, Q - R, V
Frau Irion
Tel: 07433/92-1634
Zimmer 165, vormittags
I, K - M
Frau Kuonath
Tel: 07433/92-1637
Zimmer 170
J, N - P, W - Weim
Frau Gwinner
Tel: 07433/92-1636
Zimmer 165, vormittags
S, U
Frau Weit
Tel: 07433/92-1633
Zimmer 166
Wein - Z
Herr Wörz
Tel: 07433/92-1632
Zimmer 168

Grundsicherung im Rahmen der Eingliederungshilfe

A - M
Frau Hanke
Tel: 07433/92-1631
Zimmer 173, Mo.-Mi.
N - Z
Frau Denk
Tel: 07433/92-1638
Zimmer 173, vormittags

ambulante Eingliederungshilfe (für Kinder)

Frau Schädle
Tel: 07433/92-1626
Zimmer 164, vormittags
nach dem KJHG
Frau Sauter
Tel: 07433/92-1627
Zimmer 164, Mo./Di./Do. vormittags

Landesblindenhilfe / Kriegsopferfürsorge

Herr Panzer
Tel: 07433/92-1628
Zimmer 171

Öffnungszeiten

Mo. -  Fr.    08:00 - 12:00 Uhr
Mo. + Do.   14:00 - 17:00 Uhr

Versorgungsverwaltung (Schwerbehindertenausweis) im Gebäude Hirschbergstr. 29 in Balingen

A - Gr
Frau Seeburger
Tel: 07433/92-1611
Gs - Ko
Frau Schick
Tel: 07433/92-1611
Kr - Se
Frau Meßmer
Tel: 07433/92-1618
Sh - Z
Frau Ettwein
Tel: 07433/92-1617

SER-Kooperation mit Sitz in Rottweil (Königstr. 36)

Herr Keller
Tel: 0741/244-465
Frau Wenzler
Tel: 0741/244-466
Frau Jauch
Tel: 0741/244-596
Frau Göhring
Tel: 0741/244-467

Eingliederungshilfe / Versorgungsverwaltung

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Gem. § 53 SGB XII erhalten Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen:

Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, Hilfen zu einer schulischen Ausbildung, Beschäftigung oder Betreuung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur medizinischen Rehabilitation. zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, in ambulant oder stationär betreuten Wohnformen und für eine Kurzzeitunterbringung. Die Hilfe kann auch als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gewährt werden

Ebenfalls werden im Rahmen der Eingliederungshilfe heilpädagogische Hilfen für Kinder im Vorschulalter gewährt. Für seelisch behinderte Kinder können im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetz Leistungen bei Bestehen einer Lese/Rechtschreib- oder Rechenschwäche (Legasthenie bzw. Dyskalkulie) gewährt werden.

Landesblindenhilfe

Zum Ausgleich blindheitsbedingter Nachteile haben blinde und hochgradig sehschwache Menschen, die das erste Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) in Baden-Württemberg haben, unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen Anspruch auf die Landesblindenhilfe in Form von Blindengeld. Landesblindenhilfe können neben blinden Personen aus sehbehinderte Personen erhalten, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt. Ist das Einkommen und Vermögen des Anspruchberechtigten gering, kann ein ergänzender Anspruch auf Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) bestehen.

Versorgungsverwaltung

Das hiesige Versorgungsamt ist mit der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, die Zuerkennung von Sondermerkzeichen wie auch Ausstellung der Ausweise für Parkerleichterungen zuständig. Für den Bereich des Sozialen Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Opferentschädigungsgesetz) ist der Zollernalbkreis zusammen mit 5 weiteren Landkreisen eine (SER-)Kooperation eingegangen, die in Rottweil angesiedelt ist.

Externe Links:

sm.baden-wuerttemberg.de/de/Menschen_mit_Behinderung/82095.html

www.gemeinsame-servicestelle.de/index.html
www.kvjs.de/index.php
sm.baden-wuerttemberg.de
sm.baden-wuerttemberg.de/de/Landesblindenhilfe/80551.html
rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1147355/index.html
www.weisser-ring.de
www.bmas.de
www.landesstiftung-opferschutz.de