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Kontakt

Sozialamt [Landratsamt Zollernalbkreis]
Sozialamt
Stingstr. 17
72336 Balingen
Telefon: 07433 / 92 - 1410
Fax: 07433 / 92 - 1470

Ihre Ansprechpartner

Hilfe zur Pflege (in Einrichtungen)

A - He
Frau Saile
Tel: 07433/92-1473
Zimmer 147
Hf - Mar
Frau Schenk
Tel: 07433/92-1479
Zimmer 150, vormittags
Mas - Z
Frau Frömmrich
Tel: 07433/92-1475
Zimmer 152

Wohngeld

A - N
Frau Schimon
Tel: 07433/92-1478
Zimmer 145
O - Z
Frau Wieckhorst
Tel: 07433/92-1474
Zimmer 145

BAföG / AFBG

Herr Weiß
07433/92-1472
Zimmer 138
Frau Hoch
07433/92-1471
Zimmer 138

Unterhaltssicherung

A - N
Frau Schimon
Tel: 07433/92-1478
Zimmer 145
O - Z
Frau Wieckhorst
Tel: 07433/92-1474
Zimmer 145

Öffnungszeiten

Mo. -  Fr.    08:00 - 12:00 Uhr
Mo. + Do.   14:00 - 17:00 Uhr

Stationäre Hilfe zur Pflege und sonstige Leistungen

Hilfe zur Pflege

Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, können Hilfe zur Pflege erhalten, sofern Bedürftigkeit besteht. Die Hilfe zur Pflege kann die häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege wie auch die stationäre Pflege erfassen. Auch gibt es die Möglichkeit die Leistung als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets zu beziehen.

Wohngeld

Das Wohngeld unterstützt einkommensschwache Personen bei ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieter-u.innen) oder als Lastenzuschuss (für selbst nutzende Eigentümer-u.innen) gewährt. Die Entscheidung, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens wie auch die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung ab.

BAföG/AFBG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Das sog. Meister-BAföG, mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften finanziell gefördert wird, ist nicht im Bundesausbildungsförderungsgesetz, sondern im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt. Hauptziele des BAföG sind die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen sowie die Mobilisierung von Bildungsreserven in den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten.

Unterhaltssicherung

Den Zivildienstleistenden bzw. Wehrpflichtigen und ihren Angehörigen stehen während der Ableistung des Zivildienstes bzw. Grundwehrdienstes Leistungen im Rahmen der Unterhaltssicherung zur Sicherung des Lebensbedarfs zu.

Externe Links
sm.baden-wuerttemberg.de
www.bmvbs.de/Staedtebau-und-Wohnungswesen/Wohnraumfoerderung-,1567/Wohngeld.htm
www.wohngeldantrag.de/
www.das-neue-bafoeg.de/
www.zivildienst.de