Zentrale Aufgaben des Sozialamts
Schuldnerberatung
Hier erhalten Menschen mit Schuldenproblemen Hilfestellung in Form von Rat und Hilfe in psycho-sozialer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht. Vor der Beantragung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattgefunden haben. Erst nach dem Scheitern dieses Versuches kann der Schuldner einen Insolvenzantrag stellen. Dazu benötigt dieser eine Bescheinigung eines Anwaltes oder einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung.
Betreuungen
Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Oft sind betagte Menschen betroffen, eine Betreuung kann aber auch für junge Menschen nötig werden. Neben der Führung von Betreuungen (und seit 1. Juli 2005 auch Verfahrenspflegschaften) gehört zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde die Beratung und Unterstützung von Betreuern, die Vormundschaftsgerichtshilfe (Sachverhaltsermittlung für das Gericht, Benennung von Betreuern gegenüber dem Gericht, Beschwerderechte gegen Gerichtsentscheidungen, Vorführungsaufgaben), Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
ESF-Fond
Altenhilfe-/Behindertenplanung
Die Sozial-, Behinderten- wie auch Altenhilfeplanung ist notwendig um die aktuellen wie auch zukünftigen Bedürfnisse und Lebenslagen zu erkennen. Die Planung überprüft vor dem Hintergrund der demographischen, sozialen und finanziellen Rahmenbedingungen die Bedürfnisse der Menschen im Zollernalbkreis, auf der anderen Seite die vorhandenen Beratungs- und Betreuungsangebote im Landkreis. Des weiteren werden hier auch die Selbsthilfegruppen betreut.
Externe Links:
www.meine-schulden.de
www.bmj-bund.de
www.bag-sb.de
www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html
www.esf-bw.de/esf/index.php

