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Amt für Vermessung und Flurneuordnung

Ingenieurvermessung

Technische Vermessungen die im Zusammenhang mit der Planung, der Absteckung und der Überwachung von Objekten aus dem Bereich des Bauwesens oder des Maschinenbaus durchgeführt werden, bezeichnet man als Ingenieurvermessungen.
Der Bogen erstreckt sich von der topographischen Geländeaufnahme mit Lage und Höhe für Planungszwecke bis zur jahrelangen Überwachung  besonderer Objekte wie z.B. Staumauern, Brücken oder Felsüberhänge an Straßen.

Zu den Ingenieurvermessungen zählen auch die Vermessungsarbeiten anläßlich eines Baugenehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahrens nach der Landesbauordnung.
Dies sind insbesondere die Herstellung von Lageplan und Geländeschnitten zum Baugesuch, Absteckung nach Lage und Höhe des geplanten Baukörpers und dem Einschneiden des Schnurgerüstes.

Geländeschnitt

Lageplan zum Baugesuch

Der Lageplan zum Baugesuch wird auf der Grundlage eines aktuellen Auszuges aus dem Liegenschaftskataster gefertigt und nach der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) ausgearbeitet.

Nach der Genehmigung bzw. der Kenntnisgabe des Bauvorhabens beim Bauamt, wird das geplante Projekt in der Örtlichkeit nach Lage und Höhe abgesteckt. Das Ausheben der Baugrube und das Erstellen des Schnurgerüstes erfolgt durch die ausführende Baufirma. Der Vermessungsfachmann "schneidet" anschließend die Gebäudeseiten oder Achsen des Bauwerks auf dem Schnurgerüst ein. Die Vermessungsarbeiten anläßlich der Planung und Erstellung eines Bauwerkes ersetzen  nicht die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster.

Auflistung der unter die Ingenieurvermessung fallenden Arbeiten:

  • Absteckung von Bauwerken
  • Bestandsaufnahmen
  • Deformationsmessungen
    (Hebung, Senkung, Setzung)
  • Ebenheitsmessungen
  • Feinabsteckung
  • Fluchtungen (Alignement)
  • Höhenbestimmungen (Feinnivellement, Nivellement, Trigonometrie, GPS)
  • Lotungen
  • Massenberechnung
    (aus Querprofilen, Prismen oder Höhenlinien)
  • Neigungsmessungen
  • . . .

Ansprechpartner:  Herr Pfeffer

Telefon:
Fax:
Zimmer:
e-Mail:
Anschrift:

07471 / 9309 - 1835
07471 / 9309 - 1866
130
mailto:vermessungsamt@zollernalbkreis.de
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Weilheimer Straße 31
72379 Hechingen


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