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Amt für Vermessung und Flurneuordnung |
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Ingenieurvermessung |
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Technische Vermessungen die im Zusammenhang mit der Planung, der Absteckung und der Überwachung von Objekten aus dem Bereich des Bauwesens oder des Maschinenbaus durchgeführt werden, bezeichnet man als Ingenieurvermessungen. Zu den Ingenieurvermessungen zählen auch die Vermessungsarbeiten anläßlich eines Baugenehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahrens nach der Landesbauordnung. |
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Lageplan zum Baugesuch |
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| Der Lageplan zum Baugesuch wird auf der Grundlage eines aktuellen Auszuges aus dem Liegenschaftskataster gefertigt und nach der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) ausgearbeitet.
Nach der Genehmigung bzw. der Kenntnisgabe des Bauvorhabens beim Bauamt, wird das geplante Projekt in der Örtlichkeit nach Lage und Höhe abgesteckt. Das Ausheben der Baugrube und das Erstellen des Schnurgerüstes erfolgt durch die ausführende Baufirma. Der Vermessungsfachmann "schneidet" anschließend die Gebäudeseiten oder Achsen des Bauwerks auf dem Schnurgerüst ein. Die Vermessungsarbeiten anläßlich der Planung und Erstellung eines Bauwerkes ersetzen nicht die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster. |
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Auflistung der unter die Ingenieurvermessung fallenden Arbeiten:
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Ansprechpartner: Herr Pfeffer |
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Telefon: |
07471 / 9309 - 1835 |
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