Müllbehälter - bestellen - abholen - umtauschen
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- SCHRIFTLICHE FORM: Alle Anträge müssen in schriftlicher Form gestellt werden und bei Wohngrundstücken vom Grundstückseigentümer unterschrieben sein. Bei gewerblichen Objekten bzw. bei öffentlichen und sonstigen Einrichtungen kann der Antrag auch vom Nutzer/Mieter/Pächter gestellt werden.
- BEFREIUNG VON DER RESTMÜLLTONNE: Ist für bewohnte Grundstücke grundsätzlich nicht möglich.
- BEFREIUNG VON DER BIOTONNE: Ist dann möglich, wenn sämtliche organischen Abfälle aus Küche und Garten auf dem eigenen Grundstück durch Kompostierung ordnungsgemäß verwertet werden können. Die Befreiung muss schriftlich beantragt und begründet werden. Hinweis: Die Biotonne kostet keine separate Grundgebühr und kann trotz Eigenkompostierung eine sinnvolle Ergänzung sein, um etwas problematischere Abfälle wie z.B. Speise- und Fleischreste, Citrusfrüchte, Laub, Unkraut usw. zu entsorgen.
- BEFREIUNG VON DER PAPIERTONNE: Ist für Wohngrundstücke nur in Ausnahmefällen möglich und muss schriftlich vom Grundstückseigentümer beantragt und begründet werden.
- GEWERBE, ÖFFENTLICHE UND SONSTIGE EINRICHTUNGEN: Bei Grundstücken, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden ist eine Befreiung von der Biotonne und der Papiertonne nicht notwendig.
- ABHOLUNG/UMTAUSCH VON BEHÄLTERN: Bei Abholung von Gefäßen oder bei Behältertausch bitte den abzuholenden Behälter nach Abschicken des Antrages gut sichtbar auf dem Grundstück bereitstellen. Wenn dies nicht möglich ist, sollte es auf dem Antrag unter Angabe einer Kontaktadresse (Festnetz- oder Mobil-Rufnummer, Mail-Adresse) vermerkt werden.


