Kontakt

Herr Beiter
Sachgebietsleitung
Fax: 07433/92-21270
Zimmer 516

gewerberecht@zollernalbkreis.de
waffenrecht@zollernalbkreis.de

Öffnungszeiten

Mo.-Do. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 15.00 - 17.30 Uhr
Fr. 08.00 - 12.30 Uhr

   

Ordnungsamt
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07433 921352
Fax 07433 9221270
De-Mail
ordnungsamt@zollernalbkreis.de-mail.de

Christoph Foth
Leitung Ordnungsamt

Datenschutz

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-ordnung

Deutsch

Kreispolizeibehörde

Als Kreispolizeibehörde nehmen wir insbesondere Aufgaben in folgenden Bereichen wahr: Schutz von Sonn- und Feiertagen, Vereinswesen, Versammlungen und Aufzüge und das Sammeln von Sach- und Geldspenden.

Hinweis: Das Sammlungsgesetz des Landes wurde zum 31.12.2012 aufgehoben. Bei der Sammlung von Wertstoffen sind die Vorgaben des
§ 18 Kreislaufwirtschaftsgesetzes
zu beachten. Informationen erhalten Sie beim
Abfallwirtschaftsamt

Versammlungen

 
Alle haben das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und daran teilzunehmen. Wollen Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel wie zum Beispiel auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen oder einen Aufzug veranstalten, müssen Sie dies rechtzeitig beim Amt für öffentliche Ordnung anmelden. Das Amt für öffentliche Ordnung kann zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlung und des Straßenverkehrs im Einzelfall Regelungen und Anordnungen treffen.

Für folgende Versammlungen gibt es keine Anmeldepflicht:

  • in geschlossenen Räumen,
  • Spontanversammlungen (= Versammlungen, die sich aus einem momentanen Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickeln),
  • die meisten kulturellen, wissenschaftlichen, religiösen, sportlichen oder gewerblichen öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. Theateraufführungen, Konzerte, Prozessionen, Straßenfeste, Flohmärkte. Für diese gelten andere Bestimmungen.

Hinweis: Für Versammlungen in geschlossenen Räumen wie auch für Versammlungen unter freiem Himmel gilt ein generelles Uniformierungs‐ und Waffenverbot.

Voraussetzungen

Eine Anmeldepflicht besteht, wenn

  • zwei oder mehr Personen in Angelegenheiten von allgemeinem Interesse zur gemeinsamen Meinungsbildung und/oder ‐äußerung zusammenkommen sollen,
  • die Versammlung öffentlich ist und
  • sie unter freiem Himmel stattfinden soll. Dabei ist ohne Bedeutung, ob sie an einem festen Ort oder in Form eines Aufzugs (das heißt sich fortbewegende Versammlung) von Ort A nach Ort B stattfindet.

Jede Versammlung muss eine Versammlungsleitung haben. Diese muss nicht volljährig sein. Um die Ordnung aufrechtzuerhalten, kann die Versammlungsleitung während der Veranstaltung Ordnerinnen oder Ordner einsetzen.

Vorgehen

Das ausgefüllte Anmeldeformular reichen Sie bitte persönlich, per E‐Mail, per Fax oder auch per Post beim Amt für öffentliche Ordnung ein. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung, die im Einzelfall mit Auflagen verbunden sein kann.

Hinweis: Sollten Sie Ihre Versammlungsanmeldung ändern oder zurückziehen wollen, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich der Versammlungsbehörde oder dem Polizeirevier mit.

Fristen

Eine Versammlung unter freiem Himmel ist nach dem Versammlungsgesetz 48 Stunden vor deren öffentlichen Bekanntgabe – nicht zu verwechseln mit dem Versammlungsbeginn – anzumelden. So genannte Eil‐ und Spontanversammlungen bedürfen keiner vorherigen Anmeldung.

Formulare

Anmeldung eines Aufzuges (PDF) (172,7 KiB)

Anmeldung einer Kundgebung (PDF) (95 KiB)