Kreispolizeibehörde
Als Kreispolizeibehörde nehmen wir insbesondere Aufgaben in folgenden Bereichen wahr: Schutz von Sonn- und Feiertagen, Vereinswesen, Versammlungen und Aufzüge und das Sammeln von Sach- und Geldspenden.
Hinweis: Das Sammlungsgesetz des Landes wurde zum 31.12.2012 aufgehoben.Bei der Sammlung von Wertstoffen sind die Vorgaben des
§ 18 Kreislaufwirtschaftsgesetzes
zu beachten. Informationen erhalten Sie beim
Abfallwirtschaftsamt