Kontakt

Umwelt und Abfallwirtschaft
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07433 921321
Fax 07433 921388

Ansprechpartner

Sebastian Kröner
Sachgebietsleitung
Telefon 07433 921767

gewerbeaufsicht@zollernalbkreis.de
 

Deutsch

Gewerbeaufsicht

Im Sachgebiet Gewerbeaufsicht sind folgende Zuständigkeiten angesiedelt:

Das Immissionsschutzrecht ist im Sachgebiet Immissionsschutz im Bereich Bauen und Naturschutz untergebracht. 

Die Themenbereiche Wasser und Abfall sind organisatorisch abgetrennt und werden von eigenständigen Sachgebieten betreut. 

Es gibt eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke für Umwelt-, Luft- und Lärmschutz. Für deren Beratung, Umsetzung und Kontrolle sorgt die Gewerbeaufsicht mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben. 

Wir sind Ansprechpartner für über 10.000 Industrie-, Gewerbe- und Handwerksbetriebe und für jeden Einwohner im Landkreis. Für jede Branche gibt es dabei eine eigene Ansprechperson. 

Wir betreuen ein sehr breitgefächertes Aufgabenfeld. Unsere technisch ausgebildeten Mitarbeitenden sind umfassend zuständig für die vielfältigen Bereiche des technischen, organisatorischen und sozialen Arbeitsschutzes, für überwachungsbedürftige Anlagen sowie für Überwachungsaufgaben in den Fachgebieten Immissionsschutz, der Anlagensicherheit und der Gefahrgutbeförderung. 

Unsere Aufgaben

  • Beratung von Unternehmen zu gesetzlichen Bestimmungen des Arbeits- und Immissionsschutzes
  • Mitwirkung bei der Genehmigung von gewerblichen Vorhaben
  • Kontrolle gesetzlicher Bestimmungen des Arbeits- und Immissionsschutzes in Form von Betriebsrevisionen 

    Außerdem:
  • Ermittlungen bei Nachbarschaftsbeschwerden im gewerblichen Bereich
  • Mitwirkung bei der Regional- und Bauleitplanung

Unsere Ziele

  • Schutz der Gesundheit von Beschäftigten und der Bevölkerung
  • Mit Beratung und Kontrolle dafür Sorgen zu tragen, dass die Regelungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von den Unternehmen beachtet werden
  • Und damit die Gewährleistung einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
  • Schutz von Arbeitnehmenden und der Bevölkerung vor den Gefahren technischer Anlagen
  • Schutz der Bürger und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe
  • Schutz weitergehender gesellschaftlicher und sozialer Belange im Arbeitsleben.

Häufige Themen

Aktuelle Hinweise / Genehmigungsverfahren

  • derzeit liegen keine aktuellen Hinweise vor.