Kontakt

Bauen und Naturschutz
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07433 921302
Fax 07433 921319

Martin Ridder
Leitung Bauamt

Bauvorbescheid

Allgemeine Informationen

Beim Bauvorbescheidverfahren können Sie sich konkrete Fragen zu Einzelfällen beantworten lassen.
Hier können Sie z. B. klären lassen, ob Ihr Bauvorhaben an der vorgesehenen Stelle überhaupt bauplanungsrechtlich zulässig ist. Es ist also kein kompletter Bauantrag erforderlich.

Hat die Baurechtsbehörde über eine baurechtliche Zulässigkeitsfrage durch einen Bauvorbescheid entschieden, ist sie innerhalb von drei Jahren im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens an diese Entscheidung gebunden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Bauvorbescheid (bitte konkrete Fragen stellen)
  • Pläne und Beschreibungen je nach Fragestellung

Gebühren

  • Entsprechend des Gebührenverzeichnisses.

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-bau