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Bauen und Naturschutz
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07433 921302
Fax 07433 921319

Martin Ridder
Leitung Bauamt

Deutsch

Anzeige einer Grundstücksteilung

Allgemeine Informationen

Die geplante Teilung eines Grundstückes ist der unteren Baurechtsbehörde nach § 8 Abs. 2 S. 1 der Landesbauordnung (LBO) zwei Wochen vorher (vor Abgabe der Teilungserklärung) anzuzeigen.

Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die Vorschriften der LBO oder den auf der LBO beruhenden Vorschriften (Rechtsverordnungen, wie z.B. LBOAVO, FeuVO, GaVO und örtliche Bauvorschriften) widersprechen.

Die Anzeige einer geplanten Grundstücksteilung ermöglicht es der unteren Baurechtsbehörde zu prüfen, ob durch die Grundstücksteilung bauordnungswidrige Zustände entstehen.

Erforderliche Unterlagen

Im Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein:

  • Baulasten
  • Abstandsflächenplan

Gebühren

Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt aber mindestens 55 €.

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-bau