Bodenschutz

Der Schutz des Bodens vor chemischer Verunreinigung, nicht nachhaltiger oder schädlicher Bewirtschaftung und Bodenverdichtung ist Aufgabe der unteren Bodenschutzbehörde. Die Bewertung von Böden wird im Rahmen der Bauleitplanung in die Eingriffs-Ausgleichs Bilanzierung mit einbezogen.
Als Bewertungsgrundlage für Bodenfunktionen werden u. A. folgende Parameter verwendet:
Angebot von Nährstoffen für Pflanzen, Filtern, Abbauen und Zurückhalten von Schadstoffen und das Speichern von Wasser.
Ein Ausgleich für eine Bodenversiegelung kann im Zuge der Bauleitplanung in Form von Ausgleichsmaßnahmen oder Ökopunkten erbracht werden.
Da die Bodenentstehung ein sehr langsamer natürlicher Prozess ist, der nicht künstlich nachgebildet werden kann, ist der nachhaltige Umgang mit dem Schutzgut Boden besonders wichtig.