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Wissenswertes zur Gleichstellung

Möglichkeiten einer geschlechtergerechten Sprache: Wege zu einer inklusiveren Kommunikation



Die Frage nach einer geschlechtergerechten Sprache hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, da sie den Wandel hin zu einer inklusiveren Gesellschaft widerspiegelt. In der deutschen Sprache gibt es viele Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren. Dieser Artikel stellt verschiedene Ansätze vor und zeigt, wie Sie zu einer inklusiveren Kommunikation beitragen können.

Paarformel/Doppelnennung
Die Paarformel oder Doppelnennung ist eine der bekanntesten Methoden, um geschlechtergerecht zu schreiben. Dabei werden beide Geschlechter explizit und ohne Abkürzung genannt. Zum Beispiel: „Antragstellerinnen und Antragsteller“, „Einwohnerinnen und Einwohner“

Ersatzformen
Generische Substantive ohne Genus
Einige Personenbezeichnungen wie „Individuum“, "Mensch", "Person" und "Mitglied" sind von Natur aus generisch und können ohne Bedenken für beide Geschlechter verwendet werden, ohne dass sie mit einer weiblichen Endung versehen werden müssen.
Passiv
Durch die Verwendung von Passivkonstruktionen kann die Nennung von Personen vermieden werden. Beispielsweise kann anstelle von "Der Anmelder hat folgende Nachweise einzureichen" geschrieben werden: "Folgende Nachweise sind einzureichen".
Umformulierung mit Adjektiven
Aus Substantiven lassen sich in der Regel Adjektive ableiten, so dass die Gendermarkierung vermieden werden kann. So kann z.B. anstelle von „Rat eines Anwaltes, Abschluss der Schüler, Hinweis eines Experten“ geschrieben werden: „anwaltlicher Rat, schulischer Abschluss, fachlicher Hinweis“.
Substantivierte Partizipien und Adjektive
Bei substantivierten Partizipien oder Adjektiven wird das Geschlecht im Singular nur durch den Artikel angegeben, im Plural ist kein Geschlecht erkennbar: die Erziehungsberechtigten, die Gelehrten.
Anstelle der geschlechtsspezifischen Formen kann bei deverbalen Substantiven/Personenbezeichnungen auch geschlechtsneutral formuliert werden, z.B. "die Antragstellenden," "die Ausbildenden".
Sachbezeichnungen
Einige Personenbezeichnungen können durch Sachbezeichnungen ersetzt werden, die auf "-ung", "-kraft", "-schaft" oder ähnlich enden. Zum Beispiel: "Kollegium oder Belegschaft", "Leitung", "Fachkraft".
Direkte Anrede
In einigen Textsorten ist es möglich, eine direkte Anrede zu wählen, um die Gendermarkierung zu umgehen. Statt "Die Bewerber müssen Ihre Zertifikate beifügen" kann z.B. geschrieben werden: "Bitte fügen Sie Ihre Zertifikate bei".
Bildung von Relativsätzen
Relativsätze auf "wer" (je nach Textsorte) eignen sich gut, um geschlechtergerecht zu formulieren, da das Relativpronomen "wer" geschlechtsneutral ist. Zum Beispiel kann man statt "Der Auftraggeber hat ...“ schreiben: "Wer einen Auftrag vergibt, hat ...".
Adverbiale Bestimmung
Eine Personenbezeichnung kann durch ein Adverbial ersetzt werden, z.B. statt "... verhandeln als Vertreter" kann man schreiben: "... verhandeln in fremdem Namen".
Erläuternder Klammerzusatz
Bei Verwendung des generischen Maskulinums kann durch einen Klammerzusatz verdeutlicht werden, welche Geschlechter gemeint sind. Dies eignet sich besonders in Stellenanzeigen, weniger im Fließtext. Beispielsweise kann statt "Wir suchen Verkäufer" geschrieben werden: "Wir suchen Verkäufer (m/w/d). Anm.: 'd' steht für divers".

Schrägstrich oder Gendersternchen (Asterisk)
Eine weitere Möglichkeit, geschlechtergerecht zu schreiben, ist der Schrägstrich oder das Gendersternchen. Sie werden sowohl bei Substantiven als auch bei bestimmten und unbestimmten Artikeln und Pronomen zwischen die männliche und weibliche Endung gesetzt. Zum Beispiel: Statt "ein Mitarbeiter" kann man schreiben: " ein*e Mitarbeiter*in " oder ein/e Mitarbeiter/in.

Die Eignung einer geschlechtergerechten Sprache kann an verschiedenen Kriterien gemessen werden. Sie sollte grammatikalisch korrekt, lesbar, verständlich, eindeutig und rechtsicher sein.
Wird in einem Text der Einfachheit halber nur eine Geschlechtsform verwendet, sollte dies mit dem Hinweis verbunden werden, dass alle Geschlechtsformen gemeint sind.

Insgesamt bietet die deutsche Sprache zahlreiche Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren und damit einen Beitrag zu einer inklusiveren und gerechteren Gesellschaft zu leisten. Es liegt an uns allen, diese Möglichkeiten bewusst zu nutzen, damit niemand aufgrund seines Geschlechts ausgegrenzt wird.
 
Im Landratsamt Zollernalbkreis werden entweder die Doppelnennungen oder die substantivierten Partizipien bzw. Adjektive verwendet.

LAG - kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Baden-Württemberg

Hier finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Internetseite (https://gleichstellung-kommunal-bw.de)

Landesfrauenrat

Hier finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Internetseite des Landesfrauenrats (https://www.lfrbw.de)

Vernetzungsstelle des Sozialministeriums

Hier finden Sie einen informativen Artikel über die Vernetzung der Gleichstellungsarbeit im Land auf der offiziellen Internetseite des Sozialministeriums Baden-Württemberg (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/vernetzung-der-gleichstellungsarbeit-im-land/)

Frauen in Top-Managementorganen öffentlicher Unternehmen - Ein deutschlandweiter Städtevergleich

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