Altlasten
Vorsorgender Bodenschutz

Die untere Bodenschutzbehörde führt das Bodenschutz- und Altlastenkataster. Hier werden Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen dokumentiert. Altlastenverdacht auf einer Fläche ergibt sich bei einem Unfall oder dem gewerblichem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Der gewerbliche Umgang wird kontinuierlich überprüft, um bei Handlungsbedarf geeignete Sanierungsmethoden einzuleiten.
Beim Grundstücksverkauf kann der Eigentümer oder ein Bevollmächtigter, Auskunft über den Eintrag im Bodenschutz- und Altlastenkataster zum fraglichen Flurstück beantragen. Die Weitergabe der Rechte in Form einer Einverständniserklärung ist dem Antrag auf Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster (PDF) (40,2 KiB)beigefügt.