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Ihre Ansprechpartner

Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung / Hilfe in besonderen Lebenslagen


Sachgebietsleitung
Frau Gess
Tel: 07433/92-1910
Zimmer 144

A, I, Q, X, Y, Z
Frau Frick
Tel: 07433/92-1456
Zimmer 145
B - Bn, Ka
Frau Pfeffermann
Tel: 07433/92-1638
Zimmer 146
Bo - Bz
Frau Strobel
Tel: 07433/92-1469
Zimmer 147
C, E
Frau Welz
Tel: 07433/92-1236
Zimmer 143
D, Ja - Jn
Frau Terendy
Tel: 07433/92-1460
Zimmer 142
F - G,
Frau Scheit
Tel: 07433/92-1629
Zimmer 140
H, L
N.N.
Tel: 07433/92-1814
Zimmer 142
Kie - Kz, V
Frau Melle
Tel: 07433/92-1853
Zimmer 140
M, Schu - Si
Herr Fuchs
Tel: 07433/92-1846
Zimmer 146
N, Pe - Pz, U, Ü
Frau Schenk
Tel: 07433/92-1453
Zimmer 145
Jo - Jz, Kb - Kid, O, Ö, Pa - Pd, Sj - Sz
Frau Pfau
Tel: 07433/92-1237
Zimmer 143
Sa  - Schr, T, U, Ü
Frau Hieber
Tel: 07433/92-1468
Zimmer 148
R, W
Frau Boss
Tel: 07433/92-1748
Zimmer 148

Service für Antragstellende / Leistungsberechtigte aus Albstadt:
Immer donnerstags in der Zeit von 7:30 Uhr - 12 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr findet in den Räumlichkeiten der Zulassungsstelle in 72458 Albstadt-Ebingen, Unter dem Malesfelsen 23, eine Sprechstunde statt.

Bildung und Teilhabe (BuT)

A - Z
Frau Ceylan
Tel: 07433/92-1624
Zimmer 141

Öffnungszeiten

Mo. -  Fr.    08:00 - 12:00 Uhr
Do.             13:30 - 17:00 Uhr

Deutsch

Allgemeine Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Mensch Anspruch, der den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann. Der Begriff „notwendiger Lebensunterhalt“ umfasst den Bedarf eines Menschen insbesondere an Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschließlich Heizung, Körperpflege, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens.

Zur Betreuung der Leistungsberechtigten im Mittelbereich Albstadt wurde in Albstadt-Ebingen im Gebäude des Jobcenters Zollernalbkreis eine Außenstelle eingerichtet. Die Leistungsberechtigten der Mittelbereiche Balingen und Hechingen werden durch das Sozialamt in Balingen betreut.
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung tritt an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird, oder dies aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist.
Weitere Informationen

Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ihre Eltern
    - leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)             
    - leistungsberechtigt nach dem SGB XII sind (Sozialhilfe)             
    - Wohngeld oder             
    - einen Kinderzuschlag
erhalten.
Weitere Informationen

Antragsvordruck Bildung und Teilhabe (PDF) (342,9 KiB)
Anlage "Klassenfahrt" (PDF) (38,5 KiB)