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Vermessung und Flurneuordnung
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Susanne Riehle
Leitung Amt für Vermessung und Flurneuordnung

Frau, kurzes Haar, Brille, weiße Bluse, schwarzer Blazer
Deutsch

Flurneuordnung

Bei der Flurneuordnung beziehungsweise Flurbereinigung werden Grundeigentumsverhältnisse umfassend neu geordnet. Grundlage hierfür ist das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).

Mit folgenden Zielen wird eine Flurneuordnung durchgeführt:

  • Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke
  • Wegebau (Verbesserung der Erschließung landwirtschaftlicher Flächen)
  • Planung und Umsetzung landschaftspflegerischer Maßnahmen
  • Koordinierung verschiedenster lokaler Planungen
  • Bereitstellung von Flächen für öffentliche Maßnahmen

Freiwilliger Landtausch

Eine weitere Möglichkeit die Agrarstruktur zu verbessern, bietet der sogenannte Freiwillige Landtausch.

Der Freiwillige Landtausch ist ein behördlich geleitetes Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Wie schon der Name sagt, handelt es sich hier um einen freiwilligen und einvernehmlichen Tausch von Flurstücken. Für die Tauschpartner fallen hierbei keine oder nur geringe Kosten an.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer Freiwilliger Landtausch (PDF) (141,9 KiB).

Eine alte Scheune, davor ein gepflasterter Hof und daneben Bäume.
Pfarrscheuer in Schörzingen

Aktuelle Flurneuordnungsverfahren:

Verfahren Ansprechpartner
Albstadt (Ost) Herr Frank
Nusplingen (Galgenwiesen) Frau Pfau
Obernheim II Herr Bregenzer
Schömberg-Schörzingen (Pfarrscheuerareal) Frau Pfau

Den aktuellen Stand der Flurneuordnungsverfahren im Zollernalbkreis können Sie auf der Website des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung einsehen: Aktuelle Flurneuordnungsverfahren im Zollernalbkreis

In unserem Geoportal-ZAK können Sie ebenfalls eine Karte einsehen, auf der die Flurbereinigungsgebiete eingezeichnet sind.

Kontaktdaten der Ansprechpartner:

Herr Bregenzer
Telefon 07471 9309-1811

Herr Frank
Telefon 07471 9309-1886

Frau Pfau
Telefon 07471 9309-1821

Zuständigkeit Wegebaumaßnahmen:

Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg (VTG)

Herr Wagner
Telefon 07471 9309-1897