Artenschutz
Die Untere Naturschutzbehörde ist für den Schutz von streng und besonders geschützten Arten zuständig. Sie gibt Auskunft darüber, wie mit dem Vorkommen der Tiere bei Bauprojekten oder auch im privaten Bereich umgegangen werden soll. Hierbei ist sie Ansprechpartner für die „Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung“, oder für Ausnahmegenehmigungen.
Bei Konflikten oder Fragen zum richtigen Umgang mit Hornissen, Fledermäusen oder mit Bibern, stehen ehrenamtliche Fachberater zur Verfügung.