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Landratsamt Zollernalbkreis
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen

Videos in Gebärdensprache

Erklärung zur Barrierefreiheit


Das Landratsamt Zollernalbkreis ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.Diese Erklärung gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website des Landratsamtes Zollernalbkreis:https://www.zollernalbkreis.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte


Wir sind bestrebt, ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit zu erreichen. Daher arbeiten wir stetig an der barrierefreien Umsetzung unserer Inhalte und setzten die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.Unsere Website ist mit der BITV weitestgehend vereinbar. Folgende Barrieren sind aktuell auf der Website www.Zollernalbkreis.de noch vorhanden:

Videos mit Untertitel

Auf der Website sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit Untertiteln versehen sind. Bei neu hinzugefügten Videodateien wird auf Untertitel geachtet. Sowie – sofern ein verhältnismäßiger Aufwand besteht – eine Textalternative zur Verfügung gestellt.

HTML-​Strukturelemente für Überschriften

Die Überschriften auf der Webseite sind in der Regel im gängigen h-​Format gekennzeichnet. Die korrekte Reihenfolge der Überschriften wird teilweise aus Layoutgründen nicht eingehalten.
Die Überschriften-​Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML-​Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-​Selbstbewertung)

Gliederung der Inhalte

Eine für Assistenzsysteme gut auslesbare Gliederung auf den Seiten wird aktuell kontrolliert und überarbeitet.

Aussagekräftige Linktexte

Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-​Selbstbewertung)

Leichte Sprache

Derzeit sind auf der Website allgemeine Hinweise in leichter Sprache zu finden. Für weitere relevante Bereiche werden schrittweise Informationen in leichter Sprache aufbereitet.

Videos in Gebärdensprache

Auf Inhalte in Gebärdensprache wird aus Ressourcengründen verzichtet. Das Angebot aller Videos in Gebärdensprache steht in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.

PDF-​Dateien, Broschüren u. ä.

Die PDF-​Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet. Broschüren und andere downloadbare Dateien sind ggf. nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.

Weiterleitungen auf andere Websites

Beim Verlassen der Homepage auf eine andere Website per Weiterleitung kann die Barrierefreiheit der Seite des Drittanbieters nicht gewährleistet werden.

Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 01.08.2020 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 03.07.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben


Sind Ihnen Verbesserungsmöglichkeiten an der Barrierefreiheit unserer Website aufgefallen? Haben Sie Fragen zu Inhalten? 
Gerne können Sie uns eine Mail an barrierefrei@zollernalbkreis.de senden.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landratsamt ZollernalbkreisHaupt-, Kultur- und SchulamtHirschbergstr. 2972336 Balingen
E-Mail: barrierefrei@zollernalbkreis.de

5. Durchsetzungsverfahren


Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landratsamt Zollernalbkreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Landratsamt Zollernalbkreis nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.