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Haushalt und Finanzen

Anders als Bund, Länder und Gemeinden verfügen die Landkreise über keine eigenen bedeutenden Steuereinnahmen. In Baden-Württemberg erhalten die Kreise vom Land einen Anteil von der Grunderwerbsteuer sowie Finanzzuweisungen. Neben Gebühren und Entgelten erheben die Landkreise zur Abdeckung ihres Finanzbedarfs eine Kreisumlage von den Gemeinden, die nach deren Steuerkraft bemessen wird. Die Kreisumlage ist zur wichtigsten Einnahmequelle geworden.

In der Kreistagssitzung am 17. Oktober 2022 hat Landrat Günther-Martin Pauli den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 eingebracht. Die Haushaltsrede kann hier (PDF) (515,3 KiB) heruntergeladen werden.

Der Kreishaushalt 2023 wurde mit einem Kreisumlagehebesatz von 27,5 % in der Sitzung des Kreistags am 12. Dezember 2022 verabschiedet.

Der Haushalt 2023 des Zollernalbkreises umfasst im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von 281.337.380 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 289.323.320 €. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis beträgt somit -7.985.940 €.

Im Finanzhaushalt betragen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.499.500 € und die Auszahlungen 20.709.100 €. Die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit betragen für Tilgungen 900.000 €. Es sind keine Kreditaufnahmen im Jahr 2023 vorgesehen.